Protokoll:

Nach seinen Informationen hänge die Förderwürdigkeit davon ab, dass der weitere Bahnübergang geschlossen werde, so Kreistagsabgeordneter Hans Christian Markert.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass die Schließung eine Frage nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sei. Die Stadt Kaarst habe beim Bauleitplanverfahren vorgesehen, dass die weitere Überquerung weiter schienengleich erfolgen soll und daher die Finanzierung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz ausscheidet.