Beschlussempfehlung:

Der Landschaftsbeirat spricht sich gegen die Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes nach der früheren Verordnung aus und empfiehlt, die Fläche als Landschaftsschutzgebiet in den Landschaftsplan zu übernehmen.


Protokoll:

Auf Bitte des Vorsitzenden erläuterte Herr Wienberg die Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 a und den Antrag der Stadt auf Änderung der Landschaftsschutzverordnung vom 18.08.1970 anhand einer Präsentation. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Man habe den politischen Auftrag zur Schaffung einer Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück. Das Baugesetzbuch verpflichte die Städte und Gemeinden immer mehr zur Nutzung innerstädtischer Baulücken. Die Stadt habe ihre Flächenreserven relativ weit gehend aufgebraucht. Im Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes seit etwa eineinhalb Jahren habe man einen intensiven Diskurs mit der Bezirksregierung. Daher verfolge man das Ziel, kleinere Flächen, die unproblematischer seien, zu nutzen.

Für dieses Grundstück sei es sehr vorteilhaft, die Dorflage zu schließen und ein geschlossenes Raumgefühl zu schaffen. Dem Landschaftsschutz, der hier Einbußen hinnehmen müsse, werde man dabei Rechnung tragen.

Es handele sich um eine sehr mäßige Nachverdichtung mit offener Bebauung.

Auf Forderung des Kreises habe man zwei Alternativen zur besseren Berücksichtigung des Landschaftsschutzes entworfen, die eine lineare Bepflanzung der Randbereiche mit Bäumen und eine flächige Bepflanzung der rückwärtigen Grundstücksbereiche zum Landschaftsschutzgebiet hin vorsähen.

 

Vorsitzender Lechner erläuterte, dass hier zur Diskussion stehe, eine Bebauung in einem geomorphologischen Denkmal zuzulassen, nämlich in der Sasser Schepp, die vom Worringer Bruch aus um Hackenbroich und Delhoven herum in den Bereich Knechtsteden verlaufe. Diese nacheiszeitliche Altstromrinne des Rheins sei insgesamt noch durchgängig erlebbar. Wenn diese Durchgängigkeit nun durch die Bebauung unterbrochen werde, kappe man den Zusammenhang. Dem könne er nicht zustimmen, da nur noch wenige derartige geomorphologische Gegebenheiten bestünden. Hier handele es sich um einen kleinen Teil der Rinne, die durch Feuerwache und Sportplatz unterbrochen werde; danach setze sich die Rinne aber wieder ununterbrochen fort. Wenn hier eine bebaubare Fläche geschaffen werden solle, dann reiche hierfür als Kompromiss ein schmaler Streifen in einer bestimmten Tiefe aus. Dies sei vielleicht städtebaulich nicht so günstig, naturschutzfachlich aber noch vertretbar.

 

Beiratsmitglied Kühl wies darauf hin, dass es sich hier um den Beginn einer Talsenke handele, die an dieser Stelle verschüttet und planiert sei. Nördlich davon liege eine Geländekante. Er sehe eine Schutzwürdigkeit erst ab diesem Punkt als gegeben an. Seiner Meinung nach spreche keine feststellbare Schutzwürdigkeit gegen die beantragte Bebauung an dieser Stelle.

 

Der Vorsitzende sah hierin das Ende der zusammenhängenden Sasser Schepp, die bis zum Worringer Bruch weiterführe.

 

Herr Wienberg verdeutlichte anhand der Aufnahmen die tatsächliche Situation vor Ort und wies auf die Unterbrechung der Rinne hin. Hier liege eine klare Unterbrechung durch die Zuschüttung vor. Es seien Fakten geschaffen worden. Erst danach sei die Rinne wieder erlebbar. Er bitte darum, dem Ansinnen der Stadt zur Schaffung von Bauland zu entsprechen.

Auf die Frage von Beiratsmitglied Arndt erläuterte er, dass die Lage des Baufensters durch die Straßenlinie bestimmt werde.

 

Beiratsmitglied Arndt schlug für den Fall, dass ein Kompromiss gesucht werde, eine tiefere, aber deutlich schmalere Bebauung vor, dies auch unter Berücksichtigung der Nachbarbebauung.

 

Beiratsmitglied Bolz betonte, dass es sich hier landschaftsgeschichtlich um eine nacheiszeitliche Altstromrinne handele, die sich sogar an dieser Stelle verzweige. Dies könne auf Bodenkarten und den historischen Karten ersehen werden. Die Ortsgeschichte sei mit diesem das Ortsbild prägenden Element verbunden. Werde hier eine Bebauung zugelassen, werde dieses Element unwiederbringlich zerstört. Die vermutlich widerrechtlich erfolgte Verfüllung könne nicht das Argument für die Bebauung sein; vielmehr seien hier Anstrengungen sinnvoll, z. B. über ein Ökokonto diese Fläche wieder herzustellen.

Bereits 2001 habe man sich mit einer ähnlichen Frage an dieser Stelle befasst, seinerzeit wegen eines Nahversorgers. Obwohl es sich damals eher um ein öffentliches Interesse gehandelt habe, habe man sich gegen eine Bebauung ausgesprochen. Nun stehe eine einzelne private Bebauung an. Dem könne er nicht zustimmen. Er schlage vor, der damaligen Entscheidung auch jetzt zu folgen und sich gegen eine Bebauung bzw. die Aufhebung der alten Schutzverordnung auszusprechen und eine Aufnahme als Landschaftsschutzgebiet in den Landschaftsplan zu befürworten.

 

Beiratsmitglied Grimbach unterstützte diesen Vorschlag. Landschaftsgeschichtlich habe mit der Schließung des Pletschbaches am Kruchenhof gegen 1826 die Trockenlegung begonnen. Man müsse sich gegen eine Bebauung aussprechen und vielmehr auf eine Wiederherstellung der Landschaft drängen. Eine ähnliche Entwicklung habe es beim Pletschbach gegeben. Man sei auch für die Gewässerauenlandschaften zuständig. Dieser Bereich erhalte den Dorfcharakter.

 

Beiratsmitglied Kremer wies darauf hin, dass man sich erst vor wenigen Jahren u. a. über diese Stelle unterhalten und die Meinung vertreten habe, dass hier die Möglichkeit der Renaturierung und Fortführung geschaffen werden solle.

 

Der Vorsitzende dankte den Beiratsmitgliedern für ihre Ausführungen. Man dürfe sich von dem Privatinteresse an einer Bebauung nicht einnehmen lassen. Er teile die ablehnende Haltung der Beiratsmitglieder Bolz und Grimbach.

 

Beiratsmitglied Grimbach erläuterte, dass in den Diskussionen zur Wasserrahmenrichtlinie betont worden sei, dass bei Rückgang der durch den Tagebau bewirkten Sümpfung diese Abflussrinnen möglicherweise wieder benötigt würden. Schon von daher sei damit sorgsam umzugehen.

 

Mit Zustimmung des Vorsitzenden erläuterte der als Gast anwesende Grundstückseigentümer die Geschichte der Verfüllung durch die Stadt Dormagen in den 60er Jahren im Zusammenhang mit der Kanalisierung. Die Aufschüttung betrage 1 - 1,5 m. Man pflege das Grundstück seit langer Zeit.

Die Rinne, die zu seiner Kindheit noch erkennbar gewesen sei, sei heute nicht mehr zu sehen. Er akzeptiere den Naturschutz, könne aber keinen Grund erkennen, an der Dorfstraße nicht zwei kleine Einfamilienhäuser zu errichten.

 

Herr Wienberg fragte nach Möglichkeiten aus Sicht des Beirates, eine Bebauung an dieser Stelle zu realisieren.

 

Beiratsmitglied Bolz sah keine Möglichkeit für einen Kompromiss. Werde hier gebaut, sei die offene Stelle geschlossen. Entweder hebe man den Landschaftsschutz auf, dann müsse dies auch an vielen anderen Stellen erfolgen, oder man behalte die Schutzfestsetzung bei. Er könne einer Bebauung nicht zustimmen.

 

Auf die Fragen von Beiratsmitglied Meyer-Ricks erklärte der Vorsitzende, dass es sich um nach der alten Verordnung festgesetztes Landschaftsschutzgebiet handele. Der Bereich habe nach Auffassung der Kreisverwaltung in den Landschaftsplan aufgenommen werden sollen, dies auch mit anfänglicher Zustimmung der Stadt Dormagen. Dann sei diese aber wieder zurückgenommen worden.

 

Herr Temburg erläuterte die Entwicklung der Planung. Ursprüngliches Ziel sei es gewesen, diese Fläche in den Landschaftsplan aufzunehmen. Die Beschlusslage der Stadt aus städtebaulicher Sicht habe sich geändert. Damit müsse man als Verwaltung auch formal umgehen. Man sei bemüht gewesen, eine städtebauliche und naturschutzfachliche Kompromisslösung zu erzielen. Hier handele es sich um ein verfülltes Gelände. Der Verursacher sei nicht zu ermitteln. Wenn die Fläche in den Landschaftsplan übernommen werde, seien die Zielsetzungen auch zu realisieren. Man sei aber zur Beseitigung der Verfüllung nicht in der Lage. Eine zurückhaltende Bebauung werde es sicherlich erleichtern, die Ziele unter Berücksichtigung der verbleibenden Struktur am Rande zu erreichen.

 

Vorsitzender Lechner erklärte, dass er der Diskussion entnehme, dass die überwiegende Mehrheit der Mitglieder der Meinung sei, dass es bei dem alten Beschluss bleiben solle, die Fläche mithin in den Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet übernommen werden solle. Dies sei dann eine Empfehlung an die entscheidende Bezirksregierung Düsseldorf. Da es sich hierbei mit Sicherheit um den weiter gehenden Vorschlag handele, lasse er über diesen abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.