Protokoll:

Sozialamtsleiter Henkel berichtete, dass die Ergebnisse der Mieterbefragung durch die Firma Analyse und Konzepte in der nächsten Sitzung vorgestellt werden könnten. Nach Änderung der Mietobergrenzen in 2011 seien in der Statistik 13 Umzüge erfasst worden. Eine weitergehende Erfassung sei nicht vorgenommen worden, da nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes zur Erhöhung der angemessenen Wohnflächen alle Fälle neu beschieden werden mussten. Es seien 100 Widersprüche eingelegt worden, denen in 20 Fällen stattgegeben wurde. Soweit Klagen eingereicht worden seien, hätte die Gerichte diese in 90 v.H. der Fälle als unbegründet zurückgewiesen.

 

Kreistagsmitglied Kresse äußerte die Vermutung, dass viele der Angeschriebenen in ihren Wohnungen verbleiben und die notwendigen Aufwendungen an anderer Stelle einsparen würden.

 

Kreistagsmitglied Arndt bat die Verwaltung um Vorlage einer Übersicht, wie sich die Mietobergrenzen zum jetzigen Stand verändern. Dies sei für die politische Betrachtung der Vorgänge transparenter.