Sitzung: 27.05.2013 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/2535/XV/2013
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
Herr Lonnes führte den Inhalt des Schreibens des Landrates an die
Präsidentin des Landtags NRW sowie an die Fraktionen im Landtag aus.
Herr Demmer empfahl, sich insbesondere das Antwortschreiben von Herrn
Staatssekretär Hecke aus dem Schulministerium, welches den Anwesenden als
Tischvorlage vorliege, anzusehen (Anlage).
Dieses Schreiben räume mit einigen Mythen auf und wende sich gegen Panikmache
in Sachen Inklusion. Frau Wienands widersprach und erklärte, sie befürchte eine
Minimierung und damit De-facto-Abschaffung von Förderschulen, die im Ergebnis
zu einer Aushebelung des Elternwillens führe.
In der anschließenden Diskussion, an der sich die Damen Wienands,
Schoppe, Berger und Burdag sowie die Herren Demmer und Rehse beteiligten, wurden
noch einmal die unterschiedlichen Standpunkte dargelegt. Einerseits wurden die
positiven Eindrücke beschrieben, die an den Schulen, die bereits Inklusion betreiben,
gewonnen wurden. Andererseits stellten für die Diskussionsteilnehmer die Kosten
der Inklusion, das Fehlen von Konnexitätsregelungen, die mangelnde finanzielle
Ausstattung der Kommunen, das Fehlen dringend benötigter zusätzlicher
Lehrerstellen, die fehlende räumliche Ausstattung an den allgemeinen Schulen
sowie der erforderliche Schülerspezialverkehr große Probleme dar, die
insbesondere von Kommunen, die sich in einer Nothaushaltslage befänden, nicht bewältigt
werden könnten. Frau Wienands und Frau Schoppe plädierten für eine vernünftige
Umsetzung der Inklusion mit einem Wahlrecht der Eltern.
Herr Rehse stellte noch einmal klar, dass der Referentenentwurf des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes nicht zurückgezogen worden sei und der
Gesetzesinhalt den Kommunen auch weiterhin noch große Gestaltungsmöglichkeiten biete.
Herr Lonnes entgegnete, dass der erste Referentenentwurf vom Herbst
2012 nach erheblicher Kiritik von der Landesregierung nicht in das
parlamentarische Verfahren eingebracht wurde und in vielen Teilen überarbeitet
worden sei. Dies habe zur Folge, dass die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht um ein Jahr aufgeschoben werde.
Auf die Frage von Herrn Demmer, worauf sich die Zuständigkeit des
Kreises für die Errichtung bzw. Fortführung von Förderschulen ergebe, verwies
Herr Lonnes auf den § 78 Abs.6 Schulgesetz, wonach auch die Kreise berechtigt
sind, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn ein gebietsübergreifender
Bedarf bestehe und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet sei. Die Städte
und Gemeinden seien berechtigt, im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit z. B.
Zweckverbände zu errichten und eigene Lösungen anzustreben. Dies liege im
jeweiligen Ermessen der Städte und Gemeinden. Das sei im Übrigen auch bei den
Schulen des Landschaftsverbandes Rheinland entsprechend zu sehen.
Herr Ingenhoven zog ein abschließendes Resümee, wonach das Ringen um
Gemeinsamkeiten bei allen Beteiligten feststellbar sei und grundsätzlich die
Inklusion einheitlich befürwortet werde. Es seien allerdings unterschiedliche
Wege zu diesem Ziel erkennbar.