JhA/20130606/Ö3.7

Beschluss:

Der Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 3.000,00 € für den Betrieb der Spielgruppe für das Jahr 2013 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, das entspricht 1.000,00 €, gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.03.2014 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2013 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Protokoll:

Es fanden keine Wortmeldungen statt.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: