Sitzung: 06.06.2013 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/2560/XV/2013
JhA/20130606/Ö3.7
Beschluss:
Der Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 3.000,00 € für den Betrieb der Spielgruppe für das Jahr 2013 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, das entspricht 1.000,00 €, gewährt.
Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.03.2014 nachzuweisen.
Die Mittel sind im Haushalt 2013 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Protokoll:
Es fanden keine
Wortmeldungen statt.
Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: