JhA/20130606/Ö3.8

Beschluss:

Dem Sportverein FSV Jüchen 1984 e.V. wird zu voraussichtlichen Betriebskosten in Höhe von 2.273,00 € für den Betrieb der Spielgruppe im Jahr 2013 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, entspricht 758,00 €, gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.03.2014 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2013 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.


Protokoll:

Es fanden keine Wortmeldungen statt.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: