JhA/20130606/Ö4.1

Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Frau Fliegen verwies auf die Sitzungsvorlage und ergänzte zum Betreuungsgeld, dass es zunächst keinen Belastungsausgleich geben werde. Nach einem Jahr soll dies auf Basis der tatsächlichen kommunalen Mehrkosten beurteilt werden. Diese neue Aufgabe werde mit dem vorhandenen Personal wahrgenommen.

 

Herr Lonnes erläuterte, dass sich die kreisfreien Städte und die Kreise bereit erklärt haben, bis zur Übertragung der Zuständigkeit, der Landesregierung bei der Wahrnehmung der Aufgaben zum Betreuungsgeld zu unterstützen. Herr Lonnes lobte die Elterngeldstelle des Rhein-Kreis Neuss, da die Kollegen/-innen bereits seit Monaten Vorbereitungen zur Übernahme der Aufgaben des Betreuungsgeldes treffen. Jedoch sei zu beachten, dass aufgrund der Mehraufgaben der Mitarbeiter/-innen der Elterngeldstelle, die Bearbeitungszeit der Elterngeldanträge um ca. 3 Tage ansteige.

Die Verwaltung rechnet mit ca. 2.988 Anträgen. Die Grundlage hierfür seien die Antragszahlen des Elterngeldes aus dem Jahre 2012. Die angenommene Versorgungsquote bei der U3-Betreuung im Rhein-Kreis Neuss wird mit 35% beziffert. Hiervon werden 3% für die individuellen Wahlleistungen der Eltern abgezogen. Somit kann laut Herrn Lonnes davon ausgegangen werden, dass 68% der Antragsteller des Jahres 2012 auch einen Antrag auf Betreuungsgeld stellen werden.

Herr Lonnes wies nochmals daraufhin, dass die Elterngeldstelle zunächst ohne weitere Stellen auskommen müsse. Darüber hinaus weist Herr Lonnes nochmals auf das Konnexitätsprinzip hin.