JhA/20130606/Ö7.1

Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Beeg berichtete anhand der Vorlage über die Tätigkeit und Entwicklung der Betreuungsstelle des Rhein-Kreis Neuss und verwies für Interessierte auf Mitgeführte Flyer zu den Themen Betreuungsverfügung, Vollmachten und Beglaubigungen.

 

Frau Klein lobte die enge Zusammenarbeit und Verzahnung der Betreuungsstelle mit dem Kreisjugendamt, insbesondere in Fällen bei denen es zu einer Psychose von betroffenen Elternteilen komme. Die kurzen Amts internen Wege seien hierbei von großem Vorteil.

 

Herr Wappenschmidt erkundigte sich nach den Kosten für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Zudem hatte er den Eindruck, dass die Themen der Betreuungsstelle nicht genügend publik gemacht werden würden.

 

Hierauf erörterte Herr Beeg, dass die Betreuungsstelle nicht nur medial (häufig in der Neuß-Grevenbroicher Zeitung) in der Öffentlichkeit steht, sondern auch Informationsveranstaltungen in Vereinen, Selbsthilfegruppen und Altersheimen in Zusammenarbeit mit Referenten anbietet. Zudem findet man erste Informationen auf der Internetseite des Rhein-Kreis Neuss. Die Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sei in der Betreuungsstelle des Rhein-Kreises Neuss kostenfrei, lediglich Beglaubigungen erfordern einen Kostenbeitrag in Höhe von 10,00 €, wobei diese für Personen, welche der Grundsicherung unterliegen, entfallen.

Zudem wurde von Herrn Beeg auf das anstehende 4. Betreuungsrechtsänderungsgesetz hingewiesen, dass insbesondere den  durch die Betreuungsstellen zu erstellenden  obligatorischen Sozialbericht einfordert. Hieraus wird eine personelle Mehrbelastung resultieren.