Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

Beschlussempfehlung:

 

a)   Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der Beteiligung zur 4. Änderung des Landschaftsplanes III Meerbusch/Kaarst/Korschenbroich –.

b)   Der Kreistag beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185), die 4. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch / Kaarst /Korschenbroich – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 04.06.2013 (Anlage 3) als Satzung.

 

 

 


Protokoll:

Herr Wappenschmidt sieht die Übernahme der FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete in der Landschaftsplanung des Rhein-Kreises Neuss kritisch, insbesondere wenn dabei landwirtschaftlich genutzte Flächen in den Naturschutz überführt werden. Herr Dr. Kalthoff fragt, wie die Vorhaben kontrolliert werden, z. B. ob jemand unauffällig Grünland umbrechen könne. Herr Wappenschmidt antwortet, dass es in NRW ein Verbot von Grünlandumbruch gebe. Außerdem seien alle Flächen und Nutzungen zweifelsfrei dokumentiert. Herr Große fügt hinzu, das die Untere Landschaftsbehörde in Landschaftsschutzgebieten Kontrollen durchführe. Graf von Nesselrode beteiligt sich an der Diskussion.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig