Protokoll:

Herr Kämmerer Graul ergänzt die Sitzungsvorlage dahingehend, dass auch die Gemeinde Rommerskirchen voraussichtlich eine Rückzahlung in Höhe von 36.323,95 EUR für den Abrechnungszeitraum 2007 bis 2011 zu leisten hat aufgrund des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW.

 

Des Weiteren weist er darauf hin, dass im Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW ein neuer § 10a eingeführt werden soll, wonach die Umlageverbände in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 eine Bedarfsumlage erheben dürfen, soweit sie keine Rückstellungen für die Abrechnung der Jahre 2009 bis 2011 gebildet haben.

 

Für den Rhein-Kreis Neuss kann dies bedeuten, dass er über diese Bedarfsumlage an der Rückzahlung des Landschaftsverbandes Rheinland in Höhe von rund 32 Mio. EUR beteiligt wird.