Beschluss:

1.    Der Kreistag  begrüßt die kommunale Zusammenarbeit mit den Städten Dormagen und Grevenbroich zum Erhalt des Förderschulangebotes für Lernen auf Kreisebene.

(einstimmig bei 8 Enthaltungen)

2.    Der Landrat wird beauftragt,  mit den Städten Dormagen und Grevenbroich die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Schule am Chorbusch in Dormagen (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und Sprache) in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss abzuschließen.

(einstimmig bei 3 Enthaltungen)

3.    Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens und der inhaltlichen Gestaltung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW und der hierauf beruhenden Verordnung bzw. Regelung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke. 

(einstimmig bei 3 Enthaltungen)

 


Protokoll:

Frau Florack beantragte, dass über die drei Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abgestimmt wird. Dies fand allgemeine Zustimmung.

 

Frau Berger merkte an, dass der Schulausschuss der Stadt Grevenbroich der Auflösung der Martin-Luther-King-Schule und dem Trägerwechsel für die Schule am Chorbusch bereits mit großer Mehrheit zugestimmt habe. Nun stehe noch der Ratsbeschluss aus.

 

Herr Rehse und Frau Burdag äußerten Bedenken, ob die Erweiterung der Schule am Chorbusch um den Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in integrativer Form sinnvoll sei, da Kinder und Jugendliche mit diesem Förderbedarf schwer zu unterrichten seien und die Schwerpunkte Lernen bzw. Emotionale und soziale Entwicklung bisher bewusst getrennt wurden.

 

Herr Lonnes erinnerte daran, dass der Kreistag bereits im Dezember 2012 grundsätzlich seine Bereitschaft erklärt habe, die Schule am Chorbusch in seine Trägerschaft zu übernehmen und dass Förderschwerpunkte sowohl das Lernen als auch die Emotionale und soziale Entwicklung sein sollen. Die Schule am Chorbusch solle ein Förderzentrum Süd für alle Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf werden, die nicht in integrativen Lerngruppen unterrichtet werden. Die Martinusschule in Kaarst solle zu einem Förderzentrum Nord ausgebaut werden. Die Schulkonferenz habe der Erweiterung um den Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung bereits zugestimmt. Die Förderzentren sollen Kinder und Jugendliche bei temporärem Bedarf vorübergehend aufnehmen mit dem Ziel, sie wieder in die Regelschulen zu integrieren. Die Bezirksregierung Düsseldorf habe in einer Schulträgerberatung deutlich gemacht, dass sie die Bildung von Förderzentren für sinnvoll halte.

 

Herr Lonnes teilte mit, dass die Martinusschule gegenüber der Prognose zu Beginn des Schuljahres Schüler hinzugewonnen habe, auch aus Neuss. Im Übrigen habe die Martinusschule eine Ausnahmegenehmigung bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015. Er wies allerdings darauf hin, dass auch die Bildung von Förderzentren keine Garantie dafür biete, dass die vorgesehene Mindestschülerzahl dauerhaft erreicht werde. Der Rhein-Kreis Neuss werde sich aber nach Kräften für die Bildung eines Förderzentrums Süd einsetzen. Ziel sei es, auch Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf, eine erfolgreiche Schullaufbahn an einem eigenständigen Förderort nach Wahl zu ermöglichen.

 

Herr Demmer erklärte, dass die UN-Behindertenrechtskonvention kein Wahlrecht der Eltern vorsehe, sondern nur ein Recht auf Inklusion. Der Fortbestand der Förderschulen hänge vom Erreichen der Mindestschülerzahlen ab. Es gehe nicht um den organisatorischen Erhalt der Förderschulen, sondern um die Fortführung einer bedarfsgerechten Förderung. Seine Fraktion beantrage daher, Ziffer 1 des Beschlussvorschlages durch Ergänzung eines Halbsatzes wie folgt zu fassen:

 

„Der Kreistag begrüßt die kommunale Zusammenarbeit mit den Städten Dormagen und Grevenbroich zum Erhalt des Förderschulangebotes auf Kreisebene als Zwischenschritt auf dem Weg zur vollständigen Inklusion“ (ergänzter Halbsatz fett).

 

Herr Lonnes entgegnete, dass Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention dem Gesetzgeber, also dem Landtag von NRW ein gesetzgeberisches Ermessen einräume, ob im Land ein Förderschulangebot vorgehalten werden soll. Allerdings habe jeder Schüler mit Behinderung das Recht, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen. Für die Abschaffung der Förderschulen gebe es seiner Einschätzung nach derzeit keine Mehrheit im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

 

Zur Frage der Mindestgrößenverordnung wies Herr Lonnes darauf hin, dass in einem demokratischen Rechtsstaat alle wesentlichen Entscheidungen vom Parlament in einem Gesetz zu regeln sind. Wenn die Landesregierung die Mindestgrößenverordnung zu einem Instrument machen möchte, um das Förderschulwesen insgesamt abzuschaffen, sehe er darin einen Verstoß gegen das Verfassungsgebot des Vorbehaltes des Gesetzes.

 

Frau Florack sprach sich dafür aus, die hervorragend arbeitenden Förderschulen zu erhalten. Frau Burdag erklärte, sie unterstütze den Antrag von Herrn Demmer nicht. Es kämen nicht alle Kinder für das Regelschulsystem in Frage, so dass Förderschulen weiterhin gebraucht würden. Herr Hamacher stimmte Frau Burdag zu und plädierte für Inklusion mit Augenmaß.

 

Herr Demmer hielt an seinem Antrag fest und wies darauf hin, dass andere Länder bereits weiter seien auf dem Weg zur Inklusion. Das gravierende Problem der Förderschulen sei, dass sie den Schülerinnen und Schülern keine Anschlussperspektive vermitteln.

 

Herr Lonnes erinnerte demgegenüber daran, dass Deutschland früher als andere Länder mit der Förderung behinderter Kinder begonnen habe. Bereits in den 1960er Jahren seien die Schulpflicht für behinderte Kinder eingeführt und die Grundlagen für ein ausdifferenziertes Förderschulwesen gelegt worden, das Seinesgleichen suche. Der Rhein-Kreis Neuss setze sich auch für ein Förderschulangebot im Bereich Lernen ein. Die Förderschulen mit diesem Schwerpunkt seien durchaus auch erfolgreich beim Übergang Schule/Beruf.

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die kommunale Zusammenarbeit als „Zwischenschritt auf dem Weg zur vollständigen Inklusion“ zu begrüßen, wurde bei 2 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.

 

Anschließend wurde – wie von Frau Florack beantragt – getrennt über die drei Punkte des Beschlussvorschlages abgestimmt.