Beschluss:

JhA/20131610/Ö2.1

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Klahre sprach von kleineren redaktionellen Änderungen, welche in Absprache mit den Jugendämtern der Stadt Kaarst und der Stadt Meerbusch im Leitfaden eingearbeitet wurden und im Wesentlichen sprachliche Anpassungen darstellen. Jedoch wurde das Kapitel 6. „Organisation des Aufgabenbereichs“ ersatzlos gestrichen und durch den neu in den Leitfaden aufgenommenen Punkt „Qualitätsentwicklung und Kinderschutz“ ersetzt.

 

Auf Nachfrage von Frau Schauwinhold erläuterte Frau Klein nochmals, dass es zwischen dem Kreisjugendamt und den Pflegeeltern / Pflegekindern einen kontinuierlichen Kontakt gibt, aus dem sich ein intensives Vertrauensverhältnis entwickelt. Hierdurch entstehen regelmäßige Besuche, welche auch als Kontrolle im Pflegekinderwesen dienen.

 

Frau Winzen erkundigte sich wie viele Fälle im Pflegekinderwesen auf einen Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes entfallen. Hierzu konnte Frau Klein mitteilen, dass man beim Kreisjugendamt eine Quote von derzeit 1:46 ansetzen kann.