Beschluss:

JhA/20131610/Ö3.1

 

  1. Der Kreisjugendhilfeausschuss bestätigt die Sätze nach Vorgabe des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.
  2. Für Kinder und Jugendliche, die bei Verwandten betreut werden, sind die vorgegebenen materiellen Aufwendungen des Vollzeitpflegegeldes als pauschalierte Sozialhilfe zu zahlen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2013 im Produktplan  - Produkt 060 363 011 – eingeplant.


Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage und den neuen Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 13.08.2013.

 

Es fanden keine Wortmeldungen statt.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: