Beschluss:

JhA/20131610/Ö4.2

 

  1. Der Gemeinde Jüchen wird auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008,

 

-       für die Erweiterung der kommunalen Kindertageseinrichtung „Sausewind“ in Jüchen-Hochneukirch um eine Gruppe der Gruppenform I mit 6 Plätzen für Kinder ab 2 Jahren und 14 Plätzen für Kinder ab 3 Jahren einen Zuschuss aus der Kreisjugendamtsumlage zu den Baukosten in Höhe von 50 % = 250.000,00 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 500.000,00 EURO gewährt.

-       zu den Einrichtungskosten ein Zuschuss in Höhe von 50 % = 25.000,00 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 50.000,00 Euro gewährt.

  1. Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu 30 % nach Fertigstellung ausgezahlt. Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 Jahre und 10 Jahre für die Inneneinrichtung.

  2. Die Mittel sind im Haushalt 2014 im Produktplan 060 361 010 eingeplant und werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes ausgezahlt.

Die Verwaltung wird dem Kreisjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 20. Februar 2014 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Rhein-Kreis Neuss bezüglich der Baukostenermittlung der zwei Kindergärten in der Gemeinde Jüchen vorstellen.

 


Protokoll:

Herr Berheide verwies zunächst auf die Sitzungsvorlage und erklärte, dass der Bedarf von insgesamt 20 zusätzlichen Plätzen für die Gruppenformen I für 6 Kinder ab 2 Jahren und 14 Kinder ab 3 Jahren in der Kindertageseinrichtung Weststraße zukünftig benötigt wird.

 

Frau Schauwinhold erkundigte sich auch mit Hinblick auf den Tagesordnungspunkt Ö4.3, ob man bei den genannten Bau- und Erweiterungsmaßnahmen von einem „normalen“ Kostenrahmen sprechen könne.


Hierzu gab Herr Lonnes zu bedenken, dass solche Baumaßnahmen individuell zu kalkulieren sind, da jede Um- und Ausbaumaßnahme mit unterschiedlichem Aufwand betrieben werden müsse. Die Planungen für die genanten Maßnahmen wurden von Seiten des Hochbauamtes des Rhein-Kreis Neuss begleitet und für notwendig befunden. Jedoch werde zur Sicherheit nochmals das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Kreis Neuss mit einer gesonderten Prüfung der Um- und Ausbaukosten beauftragt. Die Ergebnisse werde man im nachfolgenden Jugendhilfeausschuss am 20. Februar 2014 vorstellen.

 

Des Weiteren betonte Herr Berheide das niemand ein Interessen an einer hohen Kalkulation für die genannte Maßnahme habe. Insbesondere seien Alternativen geprüft worden, die sich als teurer herausgestellt haben.

 

Herr Bernards bat um Änderung der Bezeichnung „Kreiszuschuss“ in den Beschlussempfehlungen Ö4.2 und Ö4.3 in den jeweiligen Punkten 1 erster Unterpunkt. Die Bezeichnung „Kreiszuschuss“ würde hier nicht zutreffen, da es sich um Zuschüsse aus der Kreisjugendamtsumlage handelt.

Herr Lonnes sicherte zu, den Begriff „Kreiszuschuss“ in „Zuschuss aus der Kreisjugendamtsumlage“ umzuändern.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: