Beschluss:

JhA/20131610/Ö5.1

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Anlage 1 zu TOP 5.1


Protokoll:

Frau Fliegen nannte zunächst die Anzahl der Antragseingänge zum Betreuungsgeld, welche sich bis zum 15.10.2013 wie folgt darstellten:

 

-       Gemeinde Jüchen 26 Anträge

-       Gemeinde Rommerskirchen 15 Anträge

-       Stadt Korschenbroich 40 Anträge

-       Stadt Dormagen 44 Anträge

-       Stadt Neuss 156 Anträge

-       Stadt Kaarst 42 Anträge

-       Stadt Meerbusch 40 Anträge

-       Stadt Grevenbroich 65 Anträge

Somit ergaben sich insgesamt 428 Antragseingänge.

 

Des Weiteren berichtete Frau Fliegen, dass nach Auskunft der Staatskanzlei von Frau Ministerpräsidentin Kraft zukünftig kein Landespersonal zur Bearbeitung des Betreuungsgeldes eingesetzt werden dürfe. Dies und die Anordnung des MAIS, dass der Einsatz von Landespersonal, das bei der Auflösung der Versorgungsämter auf die Kreise und kreisfreien Städte übergeleitet wurde, nur auf die Wahrnehmung der Aufgaben des Elterngeldes beschränkt ist, sorge bei allen Beteiligten für Verwunderung und Unverständnis.

 

Laut Frau Fliegen verursachen diese Umstände eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Elterngeldanträge von 10 auf ca. 14 Tage. Die bisherige Bearbeitungszeit des Betreuungsgeldes beläuft sich derzeit auf 7 Tage.

 

Herr Lonnes erklärte, dass der Kreis die Bearbeitung des Betreuungsgeldes als neue zusätzliche Aufgabe ansehe, die das Land auf die kreisfreien Städte und Kreise gemäß der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten für die Leistungen des Betreuungsgeldgesetztes vom 01.08.2013  übertragen habe. Aufgrund der Haushaltssituation des Landes hätte der Kreis diese Aufgabe auch gerne kostenneutral durchgeführt. Nunmehr sei der Kreis gezwungen, aufgrund der Stellungnahme der Staatskanzlei zusätzliches Personal einzusetzen und die Kosten hierfür im Rahmen des Konnexitätsausgleichsgesetzes  beim Land geltend zu machen.