Beschluss:

Ohne.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner wies darauf hin, dass es sich bei den Abgrabungsgewässern teilweise um naturschutzwürdige Gewässer handele, die von vorne herein als Naturschutzgebiete geplant gewesen seien, und die eingezäunt bleiben müssten. Bei anderen Gewässern sei dies nicht so klar. Hier sei oft der Druck von außen so stark, dass der Wunsch bestehe, die Bevölkerung in diesen Bereich hinein zu lassen. Hier sei zu klären, ob die Begehung durch viele Menschen und die Nutzung des Gewässers mit den Beständen an schutzwürdigen Pflanzen und Tieren vereinbar sei. Nach der Brutzeit sei dies in der Regel unproblematisch. Die Brutphase müsse jedoch unbedingt gesichert werden. Er denke in diesem Zusammenhang an den Flussregenpfeifer, der insgesamt als bedrohte Art in Nordrhein-Westfalen anzusehen sei. Die 700 Brutpaare im Bundesland seien sehr wenig. Die Tiere seien zur Brut auf Flächen entlang von Gewässern mit Sand- und Kiesstränden angewiesen. Die Jungen seien Nestflüchter und könnten bereits unmittelbar nach dem Schlüpfen bei Störungen von ihren Eltern geführt werden. Die Frage sei, wie sie in der Brutphase vor Störungen geschützt werden könnten.

 

Herr Schmitz erläuterte unter Verweis auf die Vorlage die aufgezeigte Problematik, zu der man sich seitens des Beirates eine Empfehlung erhoffe.

Es gebe zu diesem Punkt zwei grundsätzlich unterschiedliche Einstellungen. Einerseits wolle man den Menschen, die teilweise Jahrzehnte auf große Landschaftsteile hätten verzichten müssen, diese als Raum für die stille Erholung im Sinne von Wandern, Spazierengehen und Naturgenuss wieder zurückgeben. Andererseits seien die rekultivierten Abgrabungsseen oft hervorragende Lebensräume gerade für störungsempfindliche Arten, so dass eine Sperrung dem Artenschutz diene, da auch Wanderer und Spaziergänger eine Störung mit sich brächten. Gleichzeitig stellten die Einfriedungen aber auch Sperrungen in der freien Landschaft und damit erhebliche und nachhaltige Eingriffe dar.

Eine nur teilweise Öffnung bzw. teilweise Sperrung der Seengelände mit ihrem oft geringen terrestrischen Umfeld sei zumeist schwierig und verursache einen hohen Kontrollaufwand.

Rein rechtlich seien alle derzeit betriebenen Abgrabungen mit der Verpflichtung verbunden, alle mit dem Abgrabungsbetrieb verbundenen baulichen Anlagen nach deren Abschluss wieder zu beseitigen. Hierzu zählten auch die Einfriedungen, die während des Abgrabungsbetriebs aus Gründen der Gefahrenabwehr errichtet worden seien.

Ein Belassen der Einfriedungen werde regelmäßig seitens der Eigentümer positiv gesehen. Gleichwohl müsse es eine tragende, insbesondere naturschutzfachliche Begründung geben, wenn die Einfriedungen belassen werden sollten. Allgemein gültige Befürchtungen wie Abfallablagerungen, denkbares wildes Baden usw. seien hier nicht durchschlagend, da sie alle derart gelagerten Flächen beträfen. Bei den Abgrabungen handele es sich nach der Rekultivierung wieder um einen nicht genutzten Teil der freien Landschaft, der grundsätzlich Jedermann zur Erholung zur Verfügung stehe. Dies garantiere das allgemeine Betretungsrecht nach dem Landschaftsgesetz für solche Flächen.

 

Vorsitzender Lechner erinnerte an die Abgrabungsfläche am Eselspfad in Neuss, bei der zunächst ein Weg in einem großen Bogen herumführte, der zum See hin eingezäunt gewesen sei. Von dort aus sei der See einsehbar gewesen. Auf eine politische Initiative hin sei der Weg dann an den See gelegt und der Zaun beseitigt worden. Er habe vor den Folgen für die Tierwelt des Sees gewarnt; dem sei jedoch nicht gefolgt worden. Als Ergebnis seien viele Vogelarten im Umkreis verschwunden. Heute seien kaum noch Arten am Gewässer festzustellen. Ein reichhaltiger Lebensraum sei dadurch verschwunden, dass alle Bereiche begangen werden konnten.

Konsequenz sei, dass die Menschen in einem wertvollen Gebiet durch Wege so geführt werden müssten, dass sie auf den Wegen verblieben. Sei dies nicht zu gewährleisten, werde das Gebiet für die Natur entwertet.

 

Beiratsmitglied Grimbach sah ein grundsätzliches Recht der Menschen, sich an der Landschaft zu erfreuen. Leider erfolge dies nicht immer so, dass man von einer stillen Erholung sprechen könne. Negative Entwicklungen, wie sie an verschiedenen Gewässern festzustellen seien, wie Wege und Straßen in die empfindlichen Bereiche, wilder Müll und Störungen der Tierwelt müssten verhindert werden. Ökologisch wertvolle Flächen müssten seiner Meinung nach auch weiterhin eingefriedet bleiben, um die Natur zu schützen und dem Naturschutz Priorität einzuräumen. Wenn dies gelinge, könne man andere Bereiche für das Betreten öffnen, geschickte Wegeführungen anlegen und die Menschen an die Natur an diesen Stellen heranführen. Hier sei von Fall zu Fall abzuwägen. Begleitend sei auch eine entsprechende Aufklärung der Menschen notwendig.

 

Der Vorsitzende betonte, dass man hier keine Pauschalentscheidung treffen könne; dies sei nur von Fall zu Fall und vor Ort möglich.

 

Beiratsmitglied Kühl unterstützte dies und erklärte, dass eine bloße Lenkung des Besucherverkehrs aus seiner Sicht nicht genüge. In bestimmten Fällen müsse eine Einfriedung verbleiben, ergänzt um die randliche Abpflanzung, die ebenfalls eine Barriere darstelle. Wo vertretbar, könnten Gewässer geöffnet werden. Erholungsverkehr und Naturschutz müssten aber strikt getrennt werden.

 

Beiratsmitglied Arndt verwies auf den See bei Uedesheim, wo früher ein Wassersportzentrum errichtet werden sollte. Sie habe darauf vertraut, dass nach dem Seentausch der früher so genannte Regattasee dann der Natur überlassen bleibe. Dem sei aber nicht so. Zudem sei dort eine Diskothek zugelassen worden, die bis ans Wasser gereicht habe. Man habe mit Steinen nach den Tieren geworfen. Ein Gespräch mit den dort angetroffenen Menschen habe keine zufriedenstellenden Antworten und Reaktionen ergeben. Sie habe daraus gefolgert, dass in solchen Fällen einer vorgesehenen Nicht-Nutzung Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssten. Menschen mit frei laufenden Hunden, die sie am See getroffen habe, hätten darauf hingewiesen, dass es am Rhein zu viel Freizeitdruck sei, dort könne man mit Hunden nicht mehr spazieren gehen.

Sie sei der Meinung, dass man bei Abgrabungen öfter eine Nachnutzung für Menschen vorsehen müsse, um diese von den wertvollen Bereichen fort zu halten.

Eine Einzäunung sei manchmal unumgänglich, und dies nicht in Form eines einfachen Maschendrahtzauns, sondern als Stabgitterzaun. Hiermit gebe es gute Erfahrungen an anderen Stellen, wie z. B. am Wassersportzentrum.

 

Herr Schmitz wies darauf hin, dass eine Sperrung der freien Landschaft für den Erholungsverkehr grundsätzlich der gesetzlichen Betretungserlaubnis für nicht genutzte Flächen nach dem Landschaftsgesetz widerspreche.

 

Frau Arndt betonte, dass sie seinerzeit dem Seentausch nicht zugestimmt hätte, wenn sie dies gewusst hätte.

 

Beiratsmitglied Kühl verwies auf den bestehenden Zaun am Martinssee, der als Naturschutzgebiet festgesetzt sei. Dieser Zaun habe eine gute Schutzwirkung.

 

Herr Schmitz machte deutlich, dass hier der Kernpunkt bei diesem Tagesordnungspunkt liege. Der Eigentümer des Sees sei nach Abgrabungsrecht verpflichtet, diesen Zaun nach Beendigung zu beseitigen.

 

Beiratsmitglied Klauth erklärte, dass sich die Menschen im Bereich seiner landwirtschaftlichen Flächen im Rekultivierungsgebiet weit überwiegend an die Regeln hielten. Dies liege sicher auch daran, dass dort eine gute Wegeführung vorliege.

 

Beiratsmitglied Grimbach wies auf die Lage der hiesigen Flächen im Ballungsraum hin. Dies seien andere Verhältnisse. Die Bevölkerungsdichte sei hier höher und die Bebauung sei dichter.

 

Beiratsmitglied Roszinsky machte auf das hier liegende Dilemma aufmerksam. Eine Lösung könne nur im Einzelfall erreicht werden, unter Umständen mit einer Sperrung. Sei ein Zaun bereits vorhanden, könne man diesen in den Fällen auch belassen.

Man dürfe aber auch die Menschen nicht vergessen. Diesen müssten Räume zur Verfügung gestellt werden, in denen sie ihren Interessen nachgehen könnten, wie zum Beispiel ein Badesee, wo dies ohne Gefahr möglich sein müsse.

Man müsse also den Kreis als Gesamtraum betrachten und die Gewässer nach ihrer Eignung für den Naturschutz und für die Menschen beurteilen. Werde die Bevölkerung hierbei mit einbezogen, könne man sicher einen Großteil der Bevölkerung überzeugen.

 

Beiratsmitglied Arndt wies darauf hin, dass zum Beispiel im Fall des Uedesheimer Sees dort vorher Äcker gewesen seien, die im Winter Rastplatz für durchreisende Vögel gewesen seien. Diese seien verschwunden, kämen aber zu dem See, wenn ihnen die Möglichkeit gegeben werde. In dem Fall müsse es argumentativ möglich sein, diese Gegebenheiten weiter aufrecht zu erhalten und zumindest vorübergehend eine Absperrung zu behalten, die dann langsam landschaftsverträglich zuwachse. Sie schlage vor, sich die Seen einzeln anzusehen und in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob sich die Möglichkeit eines weiteren Badegewässers biete.

 

Beiratsmitglied Grimbach erklärte, dass man diese Überlegung in Dormagen schon vor langer Zeit gehabt habe. Hierbei habe man geprüft, welche Seen für den Naturschutz gesichert und welche frei gegeben werden könnten. Jetzt sei es an der Zeit, die für den Naturschutz vorgesehenen Seen auch zu sichern. Hierfür müssten Lösungen gefunden werden. Die Eigentümer seien sicher mit einem weiteren Bestand der Zäune einverstanden. Bei einer Zulassung des Betretens sei eine gezielte Wegeführung vorzusehen.

 

Herr Schmitz wies darauf hin, dass die Abgrabungen in aller Regel aus über 90 % Wasserfläche mit wenigen Landflächen bestünden. Wegeführungen, die begangen würden, seien bei den schmalen Landflächen fast immer mit Störungen für die Kontaktbereiche zum Wasser verbunden. Außerdem komme nicht jede zum Beispiel angespülte Fläche für die Anlage eines Weges in Frage.

 

Beiratsmitglied Bolz betonte, dass jedes Gewässer nach Lage und Gestaltung für sich dahin gehend beurteilt werden müsse, ob es eine Eignung für den Naturschutz oder für die Menschen besitze.

 

Beiratsmitglied Grimbach sah gerade am Martinssee die Möglichkeit, Naturschutz und stille Erholung durch geschickte Wegeführungen und Sperren zu vereinbaren.

 

Beiratsmitglied Kremer wies auf die erhebliche widerrechtliche Nutzung im Bereich des Straberger Sees im Sommer des Jahres hin. Für ihn stelle sich die Frage, ob der Abgrabungsbetrieb hier bereits beendet sei.

 

Herr Schmitz antwortete, dass dies nicht der Fall sei. Das Unternehmen habe zugesagt, entsprechende Verbotsschilder aufzustellen und den Zaun wiederherzustellen.

 

Beiratsmitglied Arndt äußerte ihr Unverständnis darüber, dass der Flussregenpfeifer nicht zum Anlass genommen werden könne, ein Gebiet zu reservieren, wie zum Beispiel den Uedesheimer See. Hier sei auch der Haubentaucher.

 

Herr Schmitz entgegnete, dass diese Arten nicht nur an diesem See, sondern auch an anderen Seen festzustellen seien, wie am Straberger See, vorausgesetzt, die Lebensraumbedingungen seien stimmig. Dies könne aber nicht der Anlass sein, zum Beispiel einen Erholungssee zu sperren. Theoretisch könne sich der Flussregenpfeifer an jedem geeigneten Gewässer einfinden, auch unmittelbar neben einem Strandbad.

 

Frau Arndt betonte, dass dann eine Absperrung vorhanden sein müsse. Zudem seien die Brutzeiten April bis Juni zu beachten, während der Badebetrieb erst im Juni richtig anlaufe.

 

Aus Sicht der Landschaftsplanung erläuterte Herr Große, dass man die Möglichkeit habe, ein Gebiet als Naturschutzgebiet festzusetzen, dann genieße Biotop- und Artenschutz hier Vorrang, oder als Landschaftsschutzgebiet, dann sei dies nicht der Fall.

Man habe bereits laufende Abgrabungen, den Martinssee und den Balgheimer See, zur Entwicklung zum Naturschutzgebiet als solches festgesetzt, nachdem das Landschaftsgesetz hierzu die Möglichkeit eröffnet habe. Im Fall des Großenbroichsees sei als Entwicklungsziel die Hinentwicklung zum Biotop- und Artenschutz vorgesehen.

Nur mit der begründeten Festsetzung als Naturschutzgebiet habe man die Möglichkeit, eine Einfriedung vorzunehmen oder eine solche zu belassen. Auch in Naturschutzgebieten gelte aber, dass die Landschaft möglichst nicht eingezäunt werden solle. In beiden genannten Gebieten habe man eine teilweise Einfriedung mit der Begründung beibehalten können, dass dadurch die Beweidung mit dem Ziel der Erhaltung von Offenlandbiotopen als Pflege- und Entwicklungsmaßnahme ermöglicht werde.

Die Frage sei, ob man Flächen ohne solche Entwicklungsmaßnahmen ebenfalls einfrieden solle, obwohl eine spezielle Begründung nicht gegeben sei.

 

Vorsitzender Lechner betonte, dass die Kies- und Sandbereiche in den Abgrabungen mit der Zeit zu verbuschen drohten. Daher sei es erforderlich, diese von Aufwuchs frei zu halten.

Die Überflutungsflächen des Rheins seien nicht mehr von der früheren Qualität, daher suchten sich die Vogelarten immer wieder neue, geschützte Kies- und Sandflächen, die aber ohne Pflegeeingriffe wieder verbuschten und damit verloren gingen. Man könne eine Landschaft nicht dauerhaft künstlich auf einem bestimmten Stand halten. Die Natur entwickle diese Flächen ständig.

 

Beiratsmitglied Grimbach erklärte, dass es seiner Meinung nach wichtig sei, Schwerpunkte zu setzen. Wenn man sich für eine bestimmte Entwicklung entscheide, müsse man diese auch sichern, und wenn dies eine Einzäunung als Hindernis bedeute. Man müsse die Menschen lenken. Diese Entscheidungen könne man nur vor Ort angesichts der speziellen Verhältnisse treffen. Die Entscheidungen müsse man den Menschen verdeutlichen. Beweidete Flächen seien in aller Regel sicher.

 

Der Vorsitzende fasste zusammen, dass man den Gesamtraum als schützenswert betrachten müsse. Es müsse entschieden werden ob ein Raum so geeignet für eine Entwicklung zum Biotop- und Artenschutz sei, dass er sichergestellt werden müsse, oder ob er so angelegt sei, dass er zum Beispiel das Baden zulasse. Im letzten Fall könne man ihn dann für diese Nutzung freigeben. Die Abgrabungsgewässer müsse man in dieser Hinsicht einzeln durchgehen.

 

Beiratsmitglied Arndt bat darum, ihr Informationen über den damaligen Tausch der Nutzungen des Uedesheimer Sees und des Sandhofsees zukommen zu lassen. Dies betreffe die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf. Sie meine sich zu erinnern, dass der Uedesheimer See bis auf Angler abgeschottet und ruhiggestellt werden solle.