Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag des Rhein-Kreises Neuss keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. G 54 „Gewerbegebiet Noithausen“ der Stadt Grevenbroich zu erheben.


Protokoll:

Herr Dr. Kalthoff weist darauf hin, dass das betreffende Gebäude bereits existiere und fragt, warum nun im Nachgang dem Bebauungsplan zugestimmt werden solle. Herr Stiller informiert, dass das Bauvorhaben bereits 2012 auf dem Einzelbefreiungswege genehmigt worden sei. Damals sei im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgestellt worden, dass die betreffende Fläche aus mehreren Gründen nicht landschaftschutzwürdig sei, was der Landschaftsbeirat auch im Mai 2013 bestätigt habe. Herr Stiller erklärt, dass sich die Grenze des Landschaftsschutzgebietes durch den Bebauungsplan geringfügig verschiebe und nun aus rein formalen Gründen eine Anpassung des Landschaftsplans vorgenommen werden müsse. 

 

Frau Hugo-Wissemann, Herr Wappenschmidt und Herr Mertens kritisieren die geplante Vorgehensweise. Frau Hugo-Wissemann erkundigt sich, ob evt. ein Planungsfehler seitens der Stadt Grevenbroich vorliege und fragt, wo die in der Vorlage erwähnte Umgehungsstraße genau verlaufen solle. Herr Stiller sagt zu, der Niederschrift einen Kartenauszug als Anlage beizufügen, in dem der zukünftige Verlauf der geplanten Straße genau dargestellt werde (Anlage 4). Herr Temburg fasst zusammen, dass es sich um keinen Schwarzbau handele, da eine Baugenehmigung vorliege und nun im Nachgang eine planungsrechtliche Absicherung in Form einer Anpassung gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz von der Stadt Grevenbroich gewünscht werde.

 

Herr Kaiser, Herr Welter und Vorsitzender Herr Boestfleisch beteiligen sich an den kritischen Äußerungen. Herr Kaiser betont, das eine Ablehnung dieses  Änderungsverfahrens planungsrechtlich jedoch keinen Sinn mache, sogar kontraproduktiv sei, da in diesem Falle die geplante Umgehungsstraße nicht mehr gebaut werden könne. Herr Dorok und Herr Markert erinnern daran, dass die bebaute Fläche zweifelsfrei nicht landschaftsschutzwürdig sei und dass auch sämtliche Fraktionen im Fachausschuss der Stadt Grevenbroich dem Bau zugestimmt haben.

 

Frau Hugo-Wissemann stellt folgenden Antrag:

 

Die Beschlussfassung wird auf die nächste Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses verschoben. Die Stadt Grevenbroich wird um eine Stellungnahme zur rechtlichen Situation und zum Gang des Verfahrens gebeten, die zur Sitzung vorgelegt wird.

 

Dieser Antrag wird mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen bei 6 Enthaltungen