Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

a)    Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich/Rommerskirchen – .

b)    Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 2. Änderung des LP VI – Grevenbroich/Rommerskirchen – und der Durchführung der Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.

 


Protokoll:

Frau Hugo-Wissemann moniert, dass die der Einladung beigefügten Pläne nicht farbig zur Verfügung gestellt werden und daher wichtige Details teilweise kaum zu erkennen seien. Herr Temburg antwortet, dass es einen großen Aufwand bedeuten würde, einzelne farbige Vorlagen in die Einladungen und Niederschriften einzufügen. Er betont, dass über das Bürgerinfoportal auf der Seite des Rhein-Kreises Neuss im Internet sämtliches Kartenmaterial original und farbig abgerufen werden könne.

 

Herr Große stellt die Bereiche vor, in denen die per Altverordnung der Bezirksregierung geschützten Parzellen im Bereich des Landschaftsplans VI möglichst vollständig in den Geltungsbereich des Landschaftsplans VI überführt werden sollen. Herr Mertens erkundigt sich zu den Konsequenzen. Herr Große führt aus, dass diese Übertragung keinen Einfluss auf die bisherigen Nutzungen der betreffenden Parzellen habe, da die Festsetzungen des Landschaftsplans zu den Landschaftsschutzgebieten eine Unberührtheitsklausel für die bisher rechtmäßig ausgeübten Nutzungen enthielten.

Vorsitzender Herr Boestfleisch fragt, ob die Eigentümer informiert worden seien. Herr Große betont, dass man sich in diesem formellen Änderungsverfahren noch in einer frühen Phase befinde, in der Phase der frühzeitigen Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange und der Bürger. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung habe die Landschaftsplanänderung ausgelegen. Anregungen und Bedenken der Bürger werden im Verfahren berücksichtigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen