Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

a)    Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der Beteiligung zur 6. Änderung des Landschaftsplanes II - Dormagen – .

b)    Der Kreistag beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 6. Änderung des LP II – Dormagen – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 19.11.2013 als Satzung.

 

 

 

 


Protokoll:

Herr Markert fragt, ob in den Fraktionsvorbesprechungen der Grünen Vertreter aus der Verwaltung für fachspezifische Fragen zur Verfügung stehen. Frau Hugo-Wissemann wünscht eine kurze Zusammenfassung der geplanten 6. Änderung des Landschaftsplanes II –Dormagen- (FFH-Gebiet Wahler Berg).

 

Herr Große fasst zusammen, dass es sich bei dieser 6. Änderung um die Integration des FFH-Gebietes Wahler Berg in den Landschaftsplan II handle. Beim FFH-Gebiet Wahler Berg handle es sich um die besonders zu schützende Binnendüne im Bereich des Wahler Berges. Herr Große betont, dass man sich in diesem formellen Änderungsverfahren, im Gegensatz zum Landschaftsplan VI, bereits in der Schlussphase befinde, in der ein Satzungsbeschluss vorbereitet werde.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen