Protokoll:

Ausschussvorsitzender Dr. Klose erinnerte daran, dass zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung keine Beschlussfassung erfolgen solle, sondern lediglich in das Thema eingeführt werde und die Möglichkeit zur Beantwortung von Sachfragen bestehe.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz wies darauf hin, dass die Verwaltung eine Präsentation vorbereitet habe, die wegen der Komplexität der Materie erklärungsbedürftig sei und daher nicht mit der Einladung versandt worden sei. Die aktuelle Entwurfsfassung des Konzeptes werde mit der Niederschrift versandt, die endgültige Fassung des Gutachtens könne, nach Einarbeitung redaktioneller Änderungen und einiger zusätzlicher Erläuterungen, dann für die Ausschusssitzung im Februar vorgelegt werden. Darüber hinaus gebe es zwei aktuelle Mitteilungen: Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hätten zwischenzeitlich ihre volle Zustimmung zu den vorliegenden Ergebnissen erteilt und aus einem Gespräch mit den Wohnungsbauunternehmen sei eine positive Grundstimmung zu vernehmen gewesen. Nach der heutigen Beratung solle in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses im Februar 2014 der neue Mietspiegel beschlossen werden, so dass er zum 01.03.2014 oder 01.04.2013 in Kraft treten könne.

 

Martin Meisel vom Kreissozialamt stellte anhand des beigefügten Vortrages den neuen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel vor.

 

Die Fragen der Kreistagsmitglieder Thiel, Bartsch und Stein-Ulrich sowie von Ausschussmitglied Quellmann wurden von Herrn Meisel wie folgt beantwortet:

 

Durch das „Schlüssige Konzept“ würden die Mietobergrenzen zunächst für die sogenannte „abstrakte Prüfung“ festgelegt. In jedem Einzelfall, in dem eine Pflicht zur Kostensenkung bestehe, müsse jedoch auch die konkrete - also Einzelfallbezogene - Angemessenheit geprüft werden. Stehe dabei nachweislich kein Wohnraum innerhalb der Mietobergrenzen zur Verfügung, könne die Entscheidung unabhängig von den Mietobergrenzen getroffen werden.

Der Wohnraumsicherungszuschlag habe im Jahr 2011 den Zweck erfüllt, den Systemwechsel abzufedern. Daher könne er nun entfallen.

Die im Zusammenhang mit einer Kostensenkungsaufforderung genutzten Worte „möglich“ und „zumutbar“ seien laut Herrn Meisel wie folgt zu definieren: „Möglich“ bedeute, es bestehe objektiv die Möglichkeit zur Kostensenkung, z.B. durch Anmietung einer Wohnung innerhalb der Mietobergrenzen. „Zumutbar“ bedeute, dass bezogen auf den Einzelfall keine Gründe gegen einen Umzug sprechen dürften. Hierzu nannte Herr Meisel gesundheitliche Gründe oder einen Schulwechsel der Kinder als Beispiele.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Bartsch erläuterte Allgemeiner Vertreter Steinmetz, dass eine Vorstellung des Schlüssigen Konzeptes durch die Firma „Analyse und Konzepte“ mit Kosten verbunden gewesen sei und die Verwaltung daher hierauf verzichtet habe.

 

Kreistagsmitglied Thiel fragte an, ob der Grundsicherungsrelevante Mietspiegel zur einer Entlastung des Personals im Jobcenter beitrage.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz erläuterte, dass der Wegfall des Wohnraumsicherungszuschlages und dadurch das Arbeiten mit Mietobergrenzen die Entscheidungen im Jobcenter vereinfacht würden.

 

Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzendem Dr. Klose erklärte Herr Meisel, dass sich durch die Anpassung der Mietobergrenzen aufgrund des Urteils zur Angemessenheit der Wohnungsgrößen im vergangenen Jahr eine große Zahl von Klagen erledigt hätte und die Verwaltung bislang kein Verfahren verloren habe.

 

Auf Bitten von Kreistagsmitglied Arndt wird die Präsentation zum Schlüssigen Konzept mit der Niederschrift zur Verfügung gestellt.