Sitzung: 17.12.2013 Kreistag
Vorlage: 61/2641/XV/2013/1
Beschluss:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss erhebt keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. G 54 „Gewerbegebiet Noithausen“ der Stadt Grevenbroich.
Protokoll:
Im Hinblick auf die Betriebsleiterwohnung erkundigte sich Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich, ob noch weitere Befreiungen geplant seien.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke verwies auf die Zuständigkeit der Stadt Grevenbroich für Baugenehmigungen.
Kreistagsabgeordnete Doris Hugo-Wissemann teilte mit, dass sich ihre Fraktion aufgrund fehlender Detail-Teilinformationen enthalte.
Kreistagsabgeordneter Walter Boestfleisch wies darauf hin, dass man sich im Planungs- und Umweltausschuss an der Entscheidung des Landschaftsbeirates orientiert habe.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
bei 21 Enthaltungen (SPD, UWG/Die Aktive, Linke)