Beschluss:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss erhebt keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. G 54 „Gewerbegebiet Noithausen“ der Stadt Grevenbroich.


Protokoll:

Im Hinblick auf die Betriebsleiterwohnung erkundigte sich Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich, ob noch weitere Befreiungen geplant seien.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke verwies auf die Zuständigkeit der Stadt Grevenbroich für Baugenehmigungen.

 

Kreistagsabgeordnete Doris Hugo-Wissemann teilte mit, dass sich ihre Fraktion aufgrund fehlender Detail-Teilinformationen enthalte.

 

Kreistagsabgeordneter Walter Boestfleisch wies darauf hin, dass man sich im Planungs- und Umweltausschuss an der Entscheidung des Landschaftsbeirates orientiert habe.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

bei 21 Enthaltungen (SPD, UWG/Die Aktive, Linke)