Sitzung: 17.12.2013 Kreistag
Vorlage: 68/2858/XV/2013
Beschluss:
A) Der Kreistag beschließt
folgende Änderung der Abfallgebühren-
und -vergütungssatzung:
Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den
Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen vom
22.12.2011
Aufgrund des § 26 Abs. 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen -LAbfG- (SGV. NRW 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss vom 28.09.94 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 17.12.2013 die folgende Änderung beschlossen:
§ 1
In § 2 Abs. 1 Nr.1 wird der Wert 185,50 Euro / Tonne durch den Wert 188,50 Euro / Tonne ersetzt.
§2
Diese Änderung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
B) Der Kreistag beschließt folgende
Änderung der Entgeltordnung:
Sechzehnte
Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss
zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen vom 18.12.96
Aufgrund des § 26 Abs. 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen -LAbfG- (SGV. NRW 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss vom 28.09.94 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 17.12.2013 die folgende Änderung beschlossen:
§ 1
In § 2 Abs. 1 Nr.1 wird das Entgelt für „Mineralische Abfälle zur Beseitigung (Deponie Grefrath)“ von 80,00 Euro/t auf 40,00 Euro/t gesenkt.
§ 3
Diese Änderung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Protokoll:
Dezernent Karsten Mankowsky teilte mit, dass der Entsorger darum gebeten habe, die Entgelte für mineralische Abfälle von 80 € auf 40€ zu reduzieren. Die Vorlage sei daher gegenüber der Vorlage im Planungs- und Umweltausschuss leicht geändert worden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig