Beschluss:

1.   Der Kreistag stellt gemäß § 95 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2012 in der Fassung vom 15.11.2013, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, mit einer Bilanzsumme von 518.122.301,27 € fest.

2.   Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 623.980,31 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

3.   Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2012 uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig