Beschluss:

Der Antrag der Kreistagsfraktion UWG/Die Aktive zum Thema "Kostenermittlung und Kostenerstattung für die Umsetzung landesgesetzlicher Regelungen/ Konnexitätsprinzip" wird in den Personalausschuss verwiesen.


Protokoll:

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Carsten Thiel erläuterte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass es voraussichtlich bis Ende Februar eine Regelung zur Frage der Konnexität und des Ausgleichs bei der Inklusion geben solle. In anderen Bereichen sei man noch nicht so weit. Solange noch keine Zahlen vorliegen, könne nur grundsätzlich an das Land appelliert werden. Das Thema sollte von den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam voran gebracht werden.

 

Kreiskämmerer Ingolf Graul ergänzte kurz die Regelungen des Konnexitätsausführungsgesetzes. Danach sollen die Kommunalen Spitzenverbände zusammen mit dem Land über die Fragen sprechen und Lösungen finden. In diesem Rahmen sei ein Kostenfolgeabschätzungsverfahren vorgesehen. Das Land müsse aber nur wesentliche Kostenanteile übernehmen. Abschließend sei das Land gehalten, die endgültige Regelung im Gesetz festzulegen. Erst dagegen könne vorgegangen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann empfahl, nicht isoliert sondern als Verbund vorzugehen. Man könne das Thema aber gerne auch im Personalausschuss beraten und sich die Landeserstattung näher ansehen.

 

Dem stimmte Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel zu.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig