Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt die unter Punkt B aufgeführte Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss zum Entwurf des LEP-NRW zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer merkte an, dass die Stellungnahme seiner Ansicht nach im Planungs- und Umweltausschuss beraten werden müsste. Er betonte, dass seiner Fraktion die Stellungnahme lediglich zur Kenntnis nehmen könne, da sie mit einigen Punkten so nicht einverstanden sei. Ihn überrasche, wie stark gegen die Energiewende gearbeitet wird (Braunkohlenpläne). Er sehe dabei die Gefahr eines Strukturbruchs, wenn man nicht neue Wege in der wirtschaftlichen Entwicklung gehe. Dennoch wies er darauf hin, dass seine Fraktion ausdrücklich die Wettbewerbsfähigkeit der Aluminiumindustrie unterstütze. Er führte weiter aus, dass es das Wesen einer Planung sei, Flächen geordnet zu entwickeln. Dass Einiges dabei hinten runter falle, sei klar. Eine zentrale Orientierung halte er für richtig.

 

Zwar sei die Grundtendenz richtig, dennoch sehe auch er im Einzelnen noch Diskussionsbedarf, so Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel. Der LEP ermögliche durchaus Wachstumstendenzen, die positiv begleitet werden sollten. Zu den einzelnen Punkten sollte sich auch die Politik positionieren. An die Braunkohlendebatte sollte man offener heran gehen. Die Braunkohle sei ein guter Partner auf dem Weg zu erneuerbaren Energien. Auch das Thema Windenergie müsse offen angegangen werden.

 

Seine Fraktion finde sich mit ihren politischen Rahmenbedingungen in der Stellungnahme wieder, so Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink.

 

Der Energiepreis in Deutschland liege deutlich über dem durchschnittlichen Energiepreisniveau in Europa, so Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann kritisch. Er warnte vor einer Strategie der Energiepreisverteuerung.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass es sich um eine Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange handele. Er habe nichts gegen die Energiewende, sondern gegen Vorhaben, die die Wirtschaft vor Ort gefährden. Der geforderte Wirkungsgrad von 58 % sei bewusst gegriffen, da Braunkohlekraftwerke derzeit lediglich 48 % erreichen und somit nicht erneuert werde können. Hinsichtlich des Siedlungsraums gehe es ihm um eine bedarfsgerechte Flächenausweisung, da sich die Entwicklungen im Land unterschiedlich darstelle. Entscheidend sei die individuelle Sicht der Gebietskörperschaft. Die Flexibilisierung sollte daher erhalten bleiben.

 

Kreistagsabgeordneter Franc J. Dorfer merkte an, dass nach seinem Kenntnisstand auch Biogas-Anlagen den geforderten Wirkungsgrad nicht erreichen. Demnach wären auch diese zukünftig nicht mehr genehmigungsfähig. Das Thema sollte noch einmal überdacht werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke versicherte abschließend, dass man die geführte Diskussion ernst nehme und gegebenenfalls das eine oder andere in die noch nicht abgegebene Stellungnahme des Kreises aufnehme.