Beschluss:

Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag gemäß § 5a Landesgleichstellungsgesetz wie folgt zu beschließen:

Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Chancengleichheitsplanes mit Frauenförderplan der Rhein-Kreis Neuss Kliniken für den Zeitraum bis zum 31.12.2015.

 

 


Protokoll:

Vorsitzender Dr. Will erklärte, dass es zu diesem TOP eine sehr umfassende und informative Vorlage gegeben habe. Mit der Thematik „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nehmen die Rhein-Kreis Neuss Kliniken eine Vorreiterrolle im Rhein-Kreis Neuss ein. Kreistagsabgeordneter Kresse bezeichnete die Darstellungen im Frauenförderplan als sehr erfreulich.

Ohne weitere Aussprache fasste der Krankenhausausschuss einstimmig folgenden