Protokoll:

Der Rat der Stadt Grevenbroich, so Ausschussvorsitzender Fischer eingangs, habe von dem durch den Zensus 2011 ausgelösten und auf dem Straßen- und Wegegesetzes des Landes beruhenden Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, die von der Stadt Grevenbroich bis dato wahrgenommene Straßenbaulast für die Fahrbahnen innerhalb der Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen auf den Rhein-Kreis Neuss rückzuübertragen. In den Sitzungsunterlagen der Verwaltung seien die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeführt und die betroffenen Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen 10, 22, 31, 33 und 43 abschnittsbezogen mit ihrem jeweiligen bilanziellen Gesamtwert aufgelistet.

 

Eine entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Drüll, ob der Kreis mit Übernahme der Ortsdurchfahrten gleichzeitig auch zu Gebühren für die Einleitung des auf der Fahrbahn anfallenden Oberflächenwassers in das städtische Kanalnetz gebührenpflichtig werde, wurde von Herrn Dezernenten Mankowsky mit Hinweis auf städtisches Ortsrecht und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen bejaht.

 

Weitere Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 5.3 lagen nicht vor.