Sitzung: 19.02.2014 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/3010/XV/2014
Protokoll:
Der Rat der Stadt
Grevenbroich, so Ausschussvorsitzender
Fischer eingangs, habe von dem durch den Zensus 2011 ausgelösten und auf
dem Straßen- und Wegegesetzes des Landes beruhenden Wahlrecht dahingehend
Gebrauch gemacht, die von der Stadt Grevenbroich bis dato wahrgenommene
Straßenbaulast für die Fahrbahnen innerhalb der Ortsdurchfahrten von
Kreisstraßen auf den Rhein-Kreis Neuss rückzuübertragen. In den
Sitzungsunterlagen der Verwaltung seien die rechtlichen Rahmenbedingungen
aufgeführt und die betroffenen Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen 10, 22, 31, 33
und 43 abschnittsbezogen mit ihrem jeweiligen bilanziellen Gesamtwert aufgelistet.
Eine entsprechende
Nachfrage von Ausschussmitglied Drüll,
ob der Kreis mit Übernahme der Ortsdurchfahrten gleichzeitig auch zu Gebühren
für die Einleitung des auf der Fahrbahn anfallenden Oberflächenwassers in das
städtische Kanalnetz gebührenpflichtig werde, wurde von Herrn Dezernenten Mankowsky mit Hinweis auf städtisches Ortsrecht
und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen bejaht.
Weitere Wortmeldungen
zu Tagesordnungspunkt 5.3 lagen nicht vor.