Beschluss:

1.  Der Antrag zum Umgang mit dem Wegfall des Wohnraumsicherungszuschlages wird in den Hauptantrag aufgenommen.

Bei Gegenstimmen der Fraktionen CDU und FDP abgelehnt

2.  Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt den neuen Richtwerten entsprechend der Vorlage zu.

Bei Gegenstimmen der Fraktionen SPD, UWG und Bündnis 90 / Die Grünen und einer Stimmenthaltung angenommen

3.  Leistungsberechtigte sollen nach Erhalt einer Aufforderung zur Kostensenkung ihre Bemühungen um eine Kostensenkung erst nach 3 Monaten nachweisen müssen.

Bei 2 Stimmenthaltungen einstimmig angenommen.


Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Steinmetz verwies zunächst auf die ausführliche Vorlage in der letzten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses. Dieser letzten Sitzung waren die Vorstellung des Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels bei den Städten und Gemeinden sowie bei den Wohnungsbauverbänden voraus gegangen.

Weder bei den Städten und Gemeinden noch bei den Wohnungsbauverbänden habe es Widerspruch bezüglich der ermittelten Mietobergrenzen gegeben.

Die Mietobergrenzen seien im Durchschnitt um ca. 5 % angehoben worden. Er hoffe, dass dies insbesondere die Situation bei den Mietern kleinerer Wohnungen verbessern werde. Daher sei es wichtig, die neuen Werte schnellstmöglich in Kraft zu setzen. Die Umsetzung sei für den 01.04.2014 vorgesehen.

 

Kreistagsabgeordneter Bartsch sah den neuen Grundsicherungsrelevanten Mietspiegel als richtigen Schritt an. Er begrüße zudem die Änderungen in der Methodik, insbesondere die noch zielgenauere Clusterbildung. Es sei zudem wichtig gewesen, die Wohnungsbauverbände einzubeziehen, welche bestätigt haben, dass entsprechender Wohnraum vorhanden sei.

Er leitet über auf den SPD-Antrag bezüglich der indexbezogenen Fortschreibung der Mietobergrenzen.

Kreistagsabgeordneter Kallen begrüßte diese vorgeschlagene indexbezogene Fortschreibung, hielt es aber für bedenklich, sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt hier rechtlich zu binden.

Kreistagsabgeordneter Haag sah es als problematisch an, dass die Mietobergrenzen Einfluss auf die Entwicklung der Mieten haben.  Viele Vermieter orientierten sich an den Mietobergrenzen. Man müsse schließlich auch die Situation der Menschen mit geringem Einkommen betrachten, welche keine Leistungen nach dem SGB II beziehen und denen es dadurch ebenfalls immer schwerer fallen werde, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Hier müsse es in der Zukunft Konzepte für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums geben.

Kreistagsabgeordneter Rosellen würde ebenfalls eine Anpassung der Mietobergrenzen ohne Neuerhebung sowohl aus finanziellen als auch aus zeitlichen Gründen begrüßen. Gleichzeitig sah er es aber auch als sinnvoll an, zunächst die weitere Entwicklung der Rechtsprechung auf diesem Gebiet abzuwarten.

 

Kreistagsabgeordneter Kallen bestätigte, dass die Mietobergrenzen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben. Eine frühzeitige Festlegung auf eine weitere Steigerung würde eine Spirale nach oben zusätzlich begünstigen.

 

Kreistagsabgeordneter C. Thiel wertete die Anhebung der Mietobergrenzen zwar als richtigen Schritt, es blieben aber verschiedene Kritikpunkte an dem Konzept offen.

 

Kreistagsabgeordneter Bartsch sah es als unproblematisch an, dass eine Beschlussfassung über die indexindizierte Anpassung erst erfolgt, wenn die Fortschreibung ansteht.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz fasste als Diskussionsergebnis zusammen, dass die Fortschreibung des Mietspiegels in 2015 wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird und dass Einvernehmen bestehe, dann nach Möglichkeit eine indexindizierte Fortschreibung vorzunehmen.

 

 

 

Kreistagsabgeordnete Stein-Ulrich erläuterte den Antrag auf Ausdehnung der Fristen für Kostensenkungsaufforderungen.

Der Antrag wurde so verstanden, dass den Leistungsberechtigten die Frist zum Nachweis ihrer Bemühungen um eine Kostensenkung auf 6 Monate verlängert werden soll. 
Es folgte eine kontroverse Diskussion aller Fraktionen über den rechtlichen Rahmen des § 22 Abs. 1 SGB II,  die Zumutbarkeit für einen Leistungsberechtigten gleichzeitig eine Wohnung und eine Arbeit zu suchen und den Grundsatz des Förderns und Forderns.
Allgemeiner Vertreter Steinmetz schlug schließlich als Kompromiss vor, dass Leistungsberechtigte nach der Aufforderung zur Kostensenkung nicht bislang 2 sondern künftig 3 Monate als Frist eingeräumt bekommen, die Wohnungssuche nachzuweisen. 

 

Kreistagsabgeordnete Stein-Ulrich präzisierte daraufhin den Antrag dahingehend, dass nach dem ersten Nachweis über die erfolglose Wohnungssuche die Frist zur Kostensenkung erneut auf 6 Monate festgelegt werden soll.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz machte deutlich, dass hierfür rechtlich kein Spielraum bestehe und bat darum, den Antrag noch einmal neu zu formulieren.

Es stünde zudem noch der Antrag zur Entscheidung an, wonach Kostensenkungsaufforderungen aufgrund des Wegfalls des Wohnraumsicherungszuschlages zu vermeiden seien. 

 

Hierzu erläuterte Herr Meisel, dass bei der Erstellung des 1. Schlüssigen Konzeptes ein Systemwechsel stattgefunden habe. Zuvor waren mit den Mietobergrenzen Kaltmieten ausgewiesen worden. Die Nebenkosten wurden vollständig übernommen. Mit Einführung des schlüssigen Konzeptes sei auf Bruttokaltmietobergrenzen umgestellt worden. Der Wohnraumsicherungszuschlag für Bestandsfälle diente dazu, die Auswirkungen abzufedern. Letztlich werden hierdurch aber die Mietobergrenzen unzulässig erhöht. Spätestens mit der Erstellung des neuen schlüssigen Konzeptes, sei nun hierfür kein Raum mehr. Hier setze man sich sonst Regressansprüchen des Bundes aus.

 

Kreistagsabgeordneter Arndt stellte für seine Fraktion dar, dass die rechtliche Sichtweise irrelevant sei und es ihm um ein politisches Signal gehe.  Man wolle verhindern, dass es aufgrund der Anpassung der Mietobergrenzen zu Umzügen kommt.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose erinnerte an die Befürchtungen in Zusammenhang mit dem ersten Schlüssigen Konzept. Zu der damals befürchteten Umzugswelle sei es nicht gekommen.

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz erläuterte, dass zu den Auswirkungen bei der Umsetzung des ersten Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels keine Zahlen vorgelegt werden könnten, da es ja auch zwischenzeitlich zu einem Anstieg der Wohnflächengrenzen und damit höheren Mietobergrenzen gekommen sei. Von den Wohnungsbauunternehmen sei jedoch im Gespräch bestätigt worden, dass es zu keiner Umzugswelle gekommen sei.

Eine Statistik über Widersprüche und Klagen könne dem Protokoll beigefügt werden. Bei dieser Statistik sei aber zu beachten, dass es sich um alle Themenfelder innerhalb der Kosten der Unterkunft handelt, d.h. auch Heizkosten, Nebenkosten, Maklergebühren, Erstausstattung etc. können Inhalte sein.
(Anmerkung: Die Statistik ist als Anlage beigefügt. Die Statistik weist die monatlichen Bestände an Widersprüchen und Klagen auf, nicht die Zu- oder Abgänge.)

 

Kreistagsabgeordneter Haag stellte heraus, dass man mit dem Antrag lediglich für die kleine Gruppe von Leistungsberechtigten, welche durch die neuen Mietobergrenzen schlechter gestellt würden, Härten vermeiden möchte.

Frau Stein-Ulrich berichtete, dass sie aus ihrer Beratungspraxis heraus bezüglich der Auswirkungen des Mietspiegels eine andere Wahrnehmung hätte.

Kreistagsabgeordneter Rossellen zeigte Verständnis für die Intention des Antrags, teilt aber die von der Verwaltung vorgetragenen rechtlichen Bedenken.

 

Die Sitzung wurde auf Wunsch der SPD-Kreistagsfraktion von 18.45 Uhr bis 19.10 Uhr unterbrochen. 

 

Kreistagsabgeordnete Stein-Ulrich teilte mit, dass man sich bezüglich des Antrages in Zusammenhang mit den Fristen für Kostensenkungsaufforderungen auf den von Allgemeinen Vertreter Steinmetz vorgeschlagenen Kompromiss verständigen würde.

 

Kreistagsabgeordneter Arndt erklärte, dass man den Antrag bezüglich des Wohnraumsicherungszuschlages aufrecht erhalten würde. Der Antrag sei im Kontext mit dem Schlüssigen Konzept zu sehen. Sollte der Antrag nicht positiv beschieden werden, so werde man auch den Mietobergrenzen nicht zustimmen.

 

Kreistagsabgeordnete Stein-Ulrich wies darauf hin, dass aufgrund der Beschlussformulierung eine Zustimmung zu den neuen Mietobergrenzen automatisch eine Zustimmung zum Wegfall des Wohnrausicherungszuschlages bedeuten würde.
Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzenden Dr. Klose wurde daher aufgrund des Vortrages von Kreistagsmitglied Stein-Ulrich ein Abänderungsantrag zum Ursprungsantrag gestellt.

 

 

Allgemeiner Vertreter Steinmetz wies darauf hin, dass die Aufrechterhaltung des Wohnraumsicherungszuschlages für die Verwaltung aufgrund der rechtlichen Vorbehalte nicht möglich wäre. Ein solcher Beschluss sei rechtswidrig und zu beanstanden.