Sitzung: 20.02.2014 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/2948/XV/2014
Beschluss:
JhA/20142002/Ö4.1
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des
Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zur Kenntnis.
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Im Sinne
des § 19 KiBiz bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren
Rahmen die Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.
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Darüber
hinaus wird das Jugendamt beauftragt, den Bedarf jährlich mit der
Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen
Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen
sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.
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Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze
für Kinder U3 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur weiteren
notwendigen Umsetzung.
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Der Bedarf
für Kinder unter 3 Jahren wird für das Kindergartenjahr 2014/15 wie folgt
festgelegt:
Ø für zweijährige
Kinder mit 75 %
Ø für einjährige
Kinder mit 30 %
Ø für Kinder unter
einem Jahr mit 3 %
Der Bedarf für
Kinder unter 3 Jahren ist jährlich im Rahmen der Bedarfsplanung zu prüfen und
gegebenenfalls neu festzulegen.
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Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die im Bedarfsplan dargestellte Unterversorgung im
Bereich der Kinder über 3 Jahre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
Ø den Finanzausschuss, den Kreisausschuss und
dem Kreistag zu empfehlen, die für den Ausbau erforderlichen Finanzmittel in
den Haushaltsjahren 2014 und 2015 zu etatisieren,
Ø mit der Stadt
Korschenbroich weitere Planungs- und Umsetzungsgespräche über den Bau einer Kindertageseinrichtung mit
drei Gruppen für Kinder unter und über 3 Jahre für den Bereich Korschenbroich
und Pesch zu führen,
Ø sowie mit der
Gemeinde Rommerskirchen entsprechende Planungs- und Umsetzungsgespräche für die
Errichtung einer Zwei/Drei-Gruppen Einrichtung für Kinder von 2 bis 6 Jahren zu
führen.
Protokoll:
Herr Rosellen verwies zu diesem
Tagesordnungspunkt zunächst auf die Sitzungsvorlage und gab das Wort
anschließend an Herrn Berheide weiter, welcher an Hand einer
Power-Point-Präsentation die Fortschreibung des Bedarfplanes für
Tageseinrichtungen für Kinder vor trug. Zudem verwies Herr Berheide auf eine
Korrektur in der Präsentation, welche als Tischvorlage auslag und der
Niederschrift beigefügt wird.
Herr Lonnes bedankte
sich bei Herrn Berheide für die bisherige Umsetzung des Bedarfplanes und
äußerte die Notwendigkeit, auch zukünftig intensiv den Ausbau für
Kindertageseinrichtungen beizubehalten. Hierzu wies er daraufhin, dass im Jahr
2014 und 2015 zwei weitere Kindertagesstätten errichtet werden müssten, um die
Vollversorgung nicht nur in Jüchen sondern auch in Korschenbroich und
Rommerskirchen zu ermöglichen. Der hierfür benötigte Zuschuss des Jugendamtes
läge bei ca. 1,8 Mio. Euro.
Deshalb bat Herr
Lonnes, dass der nachfolgende Beschluss um folgenden Spiegelstrich erweitert
wird:
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den
Finanzausschuss, den Kreisausschuss und dem Kreistag zu empfehlen, die für den
Ausbau erforderlichen Finanzmittel in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 zu
etatisieren.
Frau Schauwinhold
erkundigte sich nach der Größenordnung des geplanten Neu- oder Erweiterungsbaus
in Rommerskirchen. Herr Lonnes entgegnete, dass es sich bei diesen Planungen um
einen Neubau an der vor Ort befindlichen Schule handelt, welche zwei bis drei
Gruppen für Kinder von 2 bis 6 Jahren umfassen wird.
Herr Wappenschmidt
merkte an, dass in der Stadt Korschenbroich die Engpässe durch die Ausweisung
von Neubaugebieten entstanden seien. Man müsse bei solchen Planungen auch die
Infrastruktur in Form von Betreuungsplätzen mit einplanen.
Des Weiteren sah
Herr Wappenschmidt es als nachteilig an, dass die Kindertagespflege
insbesondere im Bereich der U3-Betreuung teilweise als Notstopfen und Übergangslösung
angesehen wird, obwohl es gerade in dieser Alterklasse immens wichtig ist eine
feste Bezugsperson zu erhalten. Diese Bindung sah Herr Wappenschmidt bei der Kindertagespflege
eher geschaffen als im Bereich der Kindertagesstätten. Aus diesem Grunde werde
sich Herr Wappenschmidt über eine stärkere Bewerbung der Kindertagespflege
freuen. Zudem müsse gerade auch bei der Umwandlung von Gruppen sichergestellt
sein, dass alle Ü3 Kinder einen Kindertagesstättenplatz im Zuständigkeitsbereich
des Kreisjugendamtes erhalten werden.
Herr Berheide
betonte, dass die Kindertagespflege einerseits gerne in Anspruch genommen
werde, andererseits die Nachfrage nach Plätzen in Einrichtungen deutlich höher
sei. Derzeit gebe es ein Überangebot an Tagesmüttern im Zuständigkeitsbereich
des Kreisjugendamtes. Somit sieht Herr Berheide auch eine Grundlage, die
Kindertagespflege weiter zu bewerben.
Herr Kresse stimmte
Herrn Wappenschmidt im Bezug auf die Wichtigkeit der Bindung an Bezugspersonen
im U3 Bereich zu. Jedoch sollte man den Eltern generell das Wunsch- und Wahlrecht
zwischen Kindertagespflege und Kindertagesstätte ermöglichen.
Herr Wappenschmidt erklärte
weiterhin, dass man darauf achten müsse, dass im Bereich der Kindertagesstätten
ausreichend Personal zur Verfügung stehen müsse, um den Betreuungsaufwand mit
einem ausreichenden Maß an persönlichem Bezug und Zuwendung erfüllen zu können.
Hierauf verwies Herr
Berheide auf die unterschiedlichen Gruppenformen in den Kindertageseinrichtungen,
welche eine individuelle Betreuung der Kinder gewährleisten und unterstützen
sollen.
Herr Bernhards
teilte mit, dass die SPD-Fraktion generell nur unter Vorbehalt an den Abstimmungen
die den Haushalt des Rhein-Kreis Neuss betreffen, teilnehmen könne, da dieser
von der Fraktion noch nicht abschließend beraten worden sei.
Der
Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: