Beschluss:


JhA/20142002/Ö4.1

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zur Kenntnis.

-        Im Sinne des § 19 KiBiz bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.

-        Darüber hinaus wird das Jugendamt beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

-        Der Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze für Kinder U3 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur weiteren notwendigen Umsetzung.

-       Der Bedarf für Kinder unter 3 Jahren wird für das Kindergartenjahr 2014/15 wie folgt festgelegt:

Ø  für zweijährige Kinder mit        75 %

Ø  für einjährige Kinder mit          30 %

Ø  für Kinder unter einem Jahr mit           3 %

 

Der Bedarf für Kinder unter 3 Jahren ist jährlich im Rahmen der Bedarfsplanung zu prüfen und gegebenenfalls neu festzulegen.

 

-        Der Jugendhilfeausschuss nimmt die im Bedarfsplan dargestellte Unterversorgung im Bereich der Kinder über 3 Jahre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung

 

Ø  den Finanzausschuss, den Kreisausschuss und dem Kreistag zu empfehlen, die für den Ausbau erforderlichen Finanzmittel in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 zu etatisieren,
 

Ø  mit der Stadt Korschenbroich weitere Planungs- und Umsetzungsgespräche über     den Bau einer Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen für Kinder unter und über 3 Jahre für den Bereich Korschenbroich und Pesch zu führen,

 

Ø  sowie mit der Gemeinde Rommerskirchen entsprechende Planungs- und Umsetzungsgespräche für die Errichtung einer Zwei/Drei-Gruppen Einrichtung für Kinder von 2 bis 6 Jahren zu führen.

 


Protokoll:


Herr Rosellen verwies zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst auf die Sitzungsvorlage und gab das Wort anschließend an Herrn Berheide weiter, welcher an Hand einer Power-Point-Präsentation die Fortschreibung des Bedarfplanes für Tageseinrichtungen für Kinder vor trug. Zudem verwies Herr Berheide auf eine Korrektur in der Präsentation, welche als Tischvorlage auslag und der Niederschrift beigefügt wird.

 

Herr Lonnes bedankte sich bei Herrn Berheide für die bisherige Umsetzung des Bedarfplanes und äußerte die Notwendigkeit, auch zukünftig intensiv den Ausbau für Kindertageseinrichtungen beizubehalten. Hierzu wies er daraufhin, dass im Jahr 2014 und 2015 zwei weitere Kindertagesstätten errichtet werden müssten, um die Vollversorgung nicht nur in Jüchen sondern auch in Korschenbroich und Rommerskirchen zu ermöglichen. Der hierfür benötigte Zuschuss des Jugendamtes läge bei ca. 1,8 Mio. Euro.

 

Deshalb bat Herr Lonnes, dass der nachfolgende Beschluss um folgenden Spiegelstrich erweitert wird:

-       den Finanzausschuss, den Kreisausschuss und dem Kreistag zu empfehlen, die für den Ausbau erforderlichen Finanzmittel in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 zu etatisieren.

Frau Schauwinhold erkundigte sich nach der Größenordnung des geplanten Neu- oder Erweiterungsbaus in Rommerskirchen. Herr Lonnes entgegnete, dass es sich bei diesen Planungen um einen Neubau an der vor Ort befindlichen Schule handelt, welche zwei bis drei Gruppen für Kinder von 2 bis 6 Jahren umfassen wird.

 

Herr Wappenschmidt merkte an, dass in der Stadt Korschenbroich die Engpässe durch die Ausweisung von Neubaugebieten entstanden seien. Man müsse bei solchen Planungen auch die Infrastruktur in Form von Betreuungsplätzen mit einplanen.

 

Des Weiteren sah Herr Wappenschmidt es als nachteilig an, dass die Kindertagespflege insbesondere im Bereich der U3-Betreuung teilweise als Notstopfen und Übergangslösung angesehen wird, obwohl es gerade in dieser Alterklasse immens wichtig ist eine feste Bezugsperson zu erhalten. Diese Bindung sah Herr Wappenschmidt bei der Kindertagespflege eher geschaffen als im Bereich der Kindertagesstätten. Aus diesem Grunde werde sich Herr Wappenschmidt über eine stärkere Bewerbung der Kindertagespflege freuen. Zudem müsse gerade auch bei der Umwandlung von Gruppen sichergestellt sein, dass alle Ü3 Kinder einen Kindertagesstättenplatz im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes erhalten werden.

 

 

Herr Berheide betonte, dass die Kindertagespflege einerseits gerne in Anspruch genommen werde, andererseits die Nachfrage nach Plätzen in Einrichtungen deutlich höher sei. Derzeit gebe es ein Überangebot an Tagesmüttern im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Somit sieht Herr Berheide auch eine Grundlage, die Kindertagespflege weiter zu bewerben.

 

Herr Kresse stimmte Herrn Wappenschmidt im Bezug auf die Wichtigkeit der Bindung an Bezugspersonen im U3 Bereich zu. Jedoch sollte man den Eltern generell das Wunsch- und Wahlrecht zwischen Kindertagespflege und Kindertagesstätte ermöglichen.

Herr Wappenschmidt erklärte weiterhin, dass man darauf achten müsse, dass im Bereich der Kindertagesstätten ausreichend Personal zur Verfügung stehen müsse, um den Betreuungsaufwand mit einem ausreichenden Maß an persönlichem Bezug und Zuwendung erfüllen zu können.

 

Hierauf verwies Herr Berheide auf die unterschiedlichen Gruppenformen in den Kindertageseinrichtungen, welche eine individuelle Betreuung der Kinder gewährleisten und unterstützen sollen.

 

Herr Bernhards teilte mit, dass die SPD-Fraktion generell nur unter Vorbehalt an den Abstimmungen die den Haushalt des Rhein-Kreis Neuss betreffen, teilnehmen könne, da dieser von der Fraktion noch nicht abschließend beraten worden sei.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig: