Beschluss:


JhA/20142002/Ö4.2

 

Dem Diakonischen Werk Rhein-Kreis Neuss e.V. wird auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  für den Neubau der Kindertageseinrichtung „Dietrich-Bonhöffer-Straße 2 in Korschenbroich-Kleinenbroich mit  1 Gruppe der Gruppenform I und einer Gruppe der Gruppenform III mit insgesamt 6 Plätzen  für Kinder ab 2 Jahren und 39 Plätzen für Kinder ab 3 Jahren ein Zuschuss des Kreisjugendamtes zu den anerkennungsfähigen Baukosten in  Höhe von bis zu 50 % = 605.639,20 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 1.211.278,37 Euro gewährt.

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Einrichtungskosten ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 46.126,50 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 92.253,00 Euro gewährt.

 

 

Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu 30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 Jahre und 10 Jahre für die Inneneinrichtung.

Die Mittel sind im Haushalt 2014 im Produktplan unter dem PSP Element 1.100.060.361.010 eingeplant und werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes ausgezahlt.

 


Protokoll:


Herr Wappenschmidt fand es bedauerlich, dass sich das Land NRW derart aus der Verantwortung stehle und forderte eine Beantragung von Fördermitteln zur Durchführung des Kindertagesstättenneubaus. Herr Lonnes erklärte, dass man versuchen werde Fördermittel zu erhalten und die nötigen Anträge bereits gestellt wurden.

 

Es fanden keine weiteren Wortmeldungen statt.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste folgenden Beschluss: