Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung eines Nebengebäudes an Stelle eines früheren Kleintierstalls und die Anlage von zwei Brunnen für die Erdwärmenutzung auf dem Grundstück Koblenzer Straße 103 in Neuss entsprechend der Verwaltungsvorlage.


Protokoll:

Auf Bitte des Vorsitzenden erläuterte Herr Schmitz das zur Entscheidung anstehende Vorhaben unter Verweis auf die Verwaltungsvorlage.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.