Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung einer Sedimentationsanlage am Wasserwerk Hackenbroich mit nachfolgender Hochdruckinjektion des Spülwassers.


Protokoll:

Herr Schmitz erläuterte den Inhalt des Vorhabens. Dieses bestehe zunächst aus einem recht großen Behälter in unmittelbarer Nähe des Wasserwerksgebäudes. Der geplante Reinfiltrationspunkt liege zwischen dem Baukörper und der Straße und trete praktisch nicht in Erscheinung. Sollte die Injektion nicht machbar sein, werde ein Versickerungsschlitz entsprechend der Darstellung in der Vorlage angelegt. Dieser liege ebenfalls auf dem Werksgelände in einem Waldbereich und werde so auch nur wenig auffallen. Im Zuge der Maßnahme werde ein altes Wasserwerksgebäude beseitigt und wieder bepflanzt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.