Beschluss:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag mehrheitlich, die folgende Fassung der Satzung für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss mit Wirkung zum 1.10.2014 zu beschließen:

 

„Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am …….. die nachfolgenden Änderungen der Satzung für die Musikschule des Rhein-Kreises Neuss mit Wirkung zum 1.10.2014 beschlossen:

 

1.       § 11, Gebührenpflicht, wird um folgenden Absatz ergänzt:

 

(3)    Für auswärtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht Einwohnerinnen und Einwohner aus den an der Musikschule beteiligten kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind, werden mit Ausnahme der Tarife 1 – 5 der Anlage 1 zur Satzung die Erwachsenengebühren erhoben.

 

2.       Anlage 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

 

Anlage 1 zur Satzung für die Musikschule des Rhein-Kreises Neuss

(Gebühren ab dem 01.10.2014)

 

Nr.

Unterrichtsart

Unterricht je Woche in Minuten

Monatsgebühren

in Euro

Jahresgebühren

 in Euro

 

 

 

Kinder und Jugendliche

Auswärtige und Erwachsene

Kinder und Jugendliche

Auswärtige und Erwachsene

1.

Babykurs

60

23,50

-

282,00

-

2.

Musikflöhe I und II

60

23,50

-

282,00

-

3.

Musik. Früherziehung

 

 

 

 

 

3.1

Musik. Früherziehung

60

23,50

-

282,00

-

3.1

Instrumentale Früherziehung mit Klavier

60

23,50

-

282,00

-

4.

Klassenunterricht in allgemeinbildenden Schulen

 

 

 

4.1

1. Jahr Elementarunterricht

45

12,00

-

144,00

-

4.2

2. Jahr Musikklasse

 

 

 

 

 

4.21

5-6 Schüler

45

26,00

-

312,00

-

4.22

7-8 Schüler

45

23,00

-

276,00

-

4.23

9-10 Schüler

45

20,00

-

240,00

-

5.

Instrumentale Orientierungsstufe

45

24,00

-

 

-

6.

Instrumentalunterricht

 

 

 

 

 

6.1

Gruppenunterricht

 

 

 

 

 

6.11

Gruppe zu 2 Schülern

40

40,00

68,50

480,00

822,00

6.12

Gruppe zu 3 Schülern

40

32,00

50,50

384,00

606,00

6.13

Gruppe zu 4 Schülern

50

34,00

52,50

408,00

630,00

6.14

Gruppe zu 5 Schülern

50

32,00

50,50

384,00

606,00

6.15

Gruppe zu 2 Schülern

Klavier

40

42,00

70,50

504,00

846,00

6.16

Gruppe zu 3 Schülern

Klavier

40

34,00

52,50

408,00

630,00

6.17

Gruppe zu 4 Schülern

Klavier

50

36,00

54,50

432,00

654,00

6.18

Gruppe zu 5 Schülern

Klavier

50

34,00

52,50

408,00

630,00

6.2

Einzelunterricht

 

 

 

 

 

6.21

alle Instrumente außer Klavier

20

34,50

57,00

414,00

684,00

6.22

alle Instrumente außer Klavier

30

51,50

85,00

618,00

1.020,00

6.23

alle Instrumente außer Klavier

40

69,00

113,50

828,00

1.362,00

6.24

alle Instrumente außer Klavier

50

86,00

-

1.032,00

 

6.25

Klavier

20

39,50

67,00

474,00

804,00

6.26

Klavier

30

59,50

101

714,00

1.212,00

6.27

Klavier

40

79,00

135,50

948,00

1.626,00

6.28

Klavier

50

99,00

-

1.188,00

 

7.

Vorberufliche Fachausbildung

125

99,00

179,00

1.188,00

2.148,00

8.

Theoretische Arbeitsgemeinschaft (ab 4 Teilnehmern)

45

21,00

32,50

252,00

390,00

9.

9.1

 

9.2

Ensembles

3er     30 Minuten

4er     40 Minuten

5er     50 Minuten

8+er   60 Minuten

 

 

für Schüler

8,00

für Externe*

15,00

 

 

20,00

 

20,00

 

für Schüler

96,00

für Externe*

180,00

 

 

240,00

 

240,00

* Schülerinnen und Schüler, die keinen Instrumentalunterricht in der Musikschule Rhein-Kreis Neuss belegt haben

 

Gebühr für die Überlassung von Musikinstrumenten je Instrument:

·         für das 1. Mietjahr: 9,00 € monatlich / 108,00 € im Jahr

·         für das 2. Mietjahr: 11,00 € monatlich / 132,00 € im Jahr

·         für das 3. Mietjahr: 15,00 € monatlich / 180,00 € im Jahr


Protokoll:

Herr Lonnes führte in die Thematik ein. Er erläuterte, dass der Rhein-Kreis Neuss aus der Presse erfahren habe, dass die Stadt Grevenbroich im Rahmen des Sanierungskonzeptes eine Einsparung in Höhe von 97.000,- € beim Zuschuss für die Musikschule über die nächsten Jahre vornehmen möchte. Hierzu sei ein Gespräch mit der Bürgermeisterin der Stadt Grevenbroich geführt worden, in dem die Stadt erläutert habe, dass diese, wie die Stadt Korschenbroich, den Zuschuss an die Musikschule auf jährlich 250.000,- deckeln möchte. Betrachte man die Einwohnerzahlen der beiden Städte, die in Grevenbroich doppelt so hoch seien, sei klar, dass die Auswirkungen der Einsparungen für Grevenbroich entsprechend größer ausfallen.

 

Auf der anderen Seite müsse jedoch bei der Stadt Grevenbroich gespart werden, so dass gemeinsam folgende Maßnahmen überlegt wurden: Zum einen sei eine moderate Gebührenerhöhung zum 01.10.2014 vorgesehen, über die heute im Kulturausschuss entschieden werden soll. Zum anderen wurde vereinbart, dass die zum 1.4.2014 in Grevenbroich gekündigten Stunden dort nicht mehr neu eingeteilt werden. Auch sei eine Anhebung der Gebühren für die Kooperationsverträge mit den Schulen angedacht, hierzu werde Frau Braun-Sauerwein mit den Schulleitern Gespräche führen.

 

Das vorläufige Jahresergebnis 2013 zeige, dass das Jahr sehr gut verlaufen sei und somit aufgrund von Einsparungen und ertragssteigernden Maßnahmen in 2014 eine Reduzierung der Mehrbelastung vorgenommen werden könne. Ziel der Einsparung für Grevenbroich sei für 2014 ein Betrag in Höhe von ca. 47.000,- € und für 2015 in Höhe von weiteren 20.000,- €. Die Konsequenz hieraus sei ein deutlicher Anstieg der Warteliste in Grevenbroich.

 

Herr Radmacher führte aus, dass von dem Sanierungskonzept der Stadt Grevenbroich nun mit der Musikschule die gesamte Kreisgemeinschaft betroffen sei. Die Einsparungen seien jedoch für die Stadt Grevenbroich zwingend erforderlich, so dass nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft hier nicht widersprochen werden sollte. Die CDU-Fraktion habe sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass es nicht zu Ausschulungen von Schülern in Grevenbroich komme.

 

Herr Schmitz fragte nach dem Anlass für die Regelung, dass auswärtige Teilnehmer, die nicht Einwohner aus den an der Musikschule beteiligten kreisangehörigen Städten und Gemeinden seien, künftig die Gebühren für Erwachsene zu zahlen haben, und um welche Anzahl von Schülern es sich dabei handele.

 

Herr Lonnes führte dazu aus, dass es sich dabei um absolute Ausnahmefälle handele, da Interessierte an die zuständigen kommunalen Musikschulen verwiesen würden. Frau Braun-Sauerwein erklärte, dass bei der Musikschule keine 10 Kinder unter diese Regelung fallen würden. Insbesondere handele es sich zum großen Teil um Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz nicht im Rhein-Kreis Neuss haben. Diese Regelung sei auch in benachbarten Musikschulen, wie in den Musikschulen Dormagen oder Mettmann, durchaus üblich.

 

Herr Schmitz fragte an, wie lang die Warteliste in Grevenbroich sei und ob diese zukünftig noch abgebaut werden könne.

 

Herr Lonnes stellte klar, dass derzeit ca. 100 Kinder in Grevenbroich auf der Warteliste stehen. Die Warteliste werde sich verlängern, da bis auf weiteres keine Neueinteilungen erfolgten. Frau Schreyeck fragte nach, ob zukünftig keine Grevenbroicher Kinder mehr Unterricht an der Musikschule bekommen. Herr Lonnes stellte klar, dass bis auf weiteres keine neuen Kinder mehr zum Unterricht eingeteilt würden.

 

Vorsitzender Rehse fragte an, ob davon auch der Elementarunterricht bzw. die Musikklassen in den Schulen betroffen seien.

 

Herr Lonnes erklärte, dass die Projektkurse nach Möglichkeit auch weiterhin in Grevenbroich durchgeführt werden sollten.

 

Frau Schreyeck und Herr Schmitz erklärten, dass sie diesem Teil der Konzeption, Einsparungen für Grevenbroich zu erzielen, nicht zustimmen.

 

Herr Lonnes und Vorsitzender Rehse legten dar, dass diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Reduzierung der Mehrbelastung der Musikschule stehe und darüber der Finanzausschuss bzw. der Kreistag berate. Der Kulturausschuss berate über die vorgesehenen Änderungen der Satzung für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss.