Beschlüsse:

 

8.1.1

Temporeduzierung in beiden Fahrtrichtungen der K 9 auf dem Abschnitt zwischen Moerser Straße bis Ortseingang Ilverich auf 50 km/h einschließlich einer Querungshilfe im Bereich der Zuwegung zu dem südöstlich der K 9 gelegenen Naherholungsgebiet

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen

 

 

Ausschussvorsitzender Fischer stellte hiernach fest, dass der Antrag damit mehrheitlich abgelehnt ist.

 

 

 

8.1.2

Temporeduzierung in beiden Fahrtrichtungen auf der L 137 auf 50 km/h statt 70 km/h in Höhe der Kreuzung Moerser Straße / Bergfeld

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen

 

 

Ausschussvorsitzender Fischer stellte hiernach fest, dass auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt ist.

 

 

 

8.1.3

Antrag: Durchfahrtsbeschränkung für den allgemeinen LKW-Verkehr ab 7,5 t auf dem Abschnitt der K 9 Kreuzung Moerser Straße / Bergfeld bis Stadtgrenze Krefeld

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

 

Auch dieser Antrag sei damit mehrheitlich abgelehnt, so Ausschussvorsitzender Fischer. Den Antrag zu Nr. 4 habe die Fraktion zurückgezogen, so dass es hierzu keiner Abstimmung bedürfe.

 

Im Anschluss hieran wiederholte Landrat Petrauschke erneut den bereits im Rahmen der Erörterung gegebenen Hinweis, dass vorliegend eine Zuständigkeit des Rhein-Kreises Neuss in Bezug auf die gestellten Anträge ohnehin nicht gegeben ist. Für straßenrechtliche Anordnungen sei vorliegend die Stadt Meerbusch in ihrer Eigenschaft als Straßenverkehrsbehörde sachlich und örtlich zuständig. Der Beigeordnete der Stadt Meerbusch habe Kenntnis von den gestellten Anträgen.

 


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer machte darauf aufmerksam, dass in dem Schreiben vom 03.02.2014 insgesamt vier Einzelanträge gestellt seien. Die Verwaltung habe hierzu jeweils eine detaillierte Stellungnahme abgegeben.

 

Ausschussmitglied Weyen nahm die Gelegenheit wahr und erläuterte für seine Fraktion die vorliegenden Anträge 1-4:

Die in jüngster Zeit erfolgten polizeilichen Geschwindigkeitsmessungen und die von der Stadt Meerbusch durchgeführten Lärmpegelmessungen belegten seines Erachtens die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen. In Abänderung des Antrages zu 1 beantrage er, auf dem gesamten Streckenabschnitt der K 9 zwischen Moerser Straße und Ilverich eine Tempobeschränkung auf 50 km/h einzurichten und in Höhe der Zuwegung zum Naherholungsgebiet Strümper/Ilvericher Bruch eine Querungshilfe zu installieren.

 

Ausschussvorsitzender Fischer erklärte, dass der Antrag entsprechend modifiziert zur Abstimmung gestellt werde.

 

Bezug nehmend auf die von Ausschussmitglied Weyen angesprochene Umgestaltung des Kreuzungsbereiches L 137 / K 9 unterstrich Landrat Petrauschke die Tragik des sich unlängst zugetragenen Unfallgeschehens, bei dem ein 11-jähriger Fahrradfahrer tödlich verunglückt war.

Diese menschliche Tragödie dürfe allerdings nicht den Blick dafür verstellen, dass eine lichtsignalgesteuerte Kreuzung insbesondere für Radfahrer und Fußgänger verkehrssicherer als ein Kreisverkehr sei. Zutreffend sei, dass die Umgestaltung dieses Kreuzungsbereiches zu einem Kreisverkehrsplatz in der Vergangenheit schon einmal Gegenstand entsprechender Überlegungen gewesen sei. Allerdings hätten die Fachleute des Landesbetriebes Straßenbau als Baulastträger der L 137 eine derartige Lösung aus verkehrsfachlichen Gründen letztlich verworfen. Zu den für die K 9 geforderten Geschwindigkeitsbeschränkungen sei anzumerken, dass derartige Eingriffe unter Berücksichtigung des Ausbauzustandes und der Verkehrserfordernisse der Kreisstraße 9 kein probates Mittel darstellten. Aufgabe des Kreises sei es, den überörtlichen Verkehr über ein qualifiziertes Straßennetz verkehrssicher abzuwickeln. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der örtlichen Situation bestehe aus Verwaltungssicht überdies kein Anlass, die K 9 zur Gemeindestraße abzustufen.

 

Nach eingehender Erörterung, an der sich die Ausschussmitglieder Weyen, Dorok und Banse beteiligten, rief Ausschussvorsitzender Fischer zur Beschlussfassung über die im Einzelnen vorgetragenen Anträge auf. Er stellte hierzu fest, dass der Antrag – unter Punkt 4 (regelmäßige Kontrollen durch die jeweils zuständigen Verwaltungsorgane auf Einhaltung der getroffenen Regelungen) von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen wurde.