Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer verwies auf die diesbezügliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.02.2014 und die hierzu dem Ausschuss vorliegende Verwaltungsvorlage vom 11.02.2014.

 

Es sei erfreulich, so Ausschussmitglied Dorok, das eine nochmalige Überprüfung seitens des Kreistiefbauamtes kleinere Veränderungen zugunsten des Baumbestands im vertretbaren Umfang an der Radwegeplanung zugelassen hätte. Seine Fraktion begrüße ausdrücklich die vorgenommene Reduzierung der Anzahl der zu fällenden Alleebäume.

 

Dezernent Mankowsky erläuterte hierzu, dass die Baumfällungen, soweit diese unumgänglich bzw. unvermeidbar seien, zuvor einer landschaftsgesetzlichen Überprüfung unterzogen worden seien. Im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde seien Art und Umfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ökologisch sinnvoller Art und Weise festgelegt worden. Die auf das unbedingt notwendige Maß beschränkten Baumfällungen seien ein zwingendes und nach vorgenommener Güterabwägung vertretbares Zugeständnis für die aus Verkehrssicherheitsgründen dringend erforderliche Radwegemaßnahme.

 

Sonstige Wortmeldungen lagen nicht vor.