Sitzung: 19.02.2014 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/3018/XV/2014
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Fischer verwies auf die diesbezügliche Anfrage der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.02.2014 und die hierzu dem Ausschuss
vorliegende Verwaltungsvorlage vom 11.02.2014.
Es sei erfreulich,
so Ausschussmitglied Dorok, das eine
nochmalige Überprüfung seitens des Kreistiefbauamtes kleinere Veränderungen
zugunsten des Baumbestands im vertretbaren Umfang an der Radwegeplanung
zugelassen hätte. Seine Fraktion begrüße ausdrücklich die vorgenommene
Reduzierung der Anzahl der zu fällenden Alleebäume.
Dezernent Mankowsky erläuterte hierzu, dass die Baumfällungen,
soweit diese unumgänglich bzw. unvermeidbar seien, zuvor einer
landschaftsgesetzlichen Überprüfung unterzogen worden seien. Im Einvernehmen
mit der Unteren Landschaftsbehörde seien Art und Umfang der Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen in ökologisch sinnvoller Art und Weise festgelegt worden. Die
auf das unbedingt notwendige Maß beschränkten Baumfällungen seien ein
zwingendes und nach vorgenommener Güterabwägung vertretbares Zugeständnis für
die aus Verkehrssicherheitsgründen dringend erforderliche Radwegemaßnahme.
Sonstige
Wortmeldungen lagen nicht vor.