Beschluss:

Der Kreistag stellt gemäß § 116 Abs. 5 und § 95 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 fest und weist ihn zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zu.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig