Protokoll:

Herr Schockemöhle ist u. a. Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer NRW für die Kreisstelle Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss. Er informiert, dass im gemeinsamen Bezirk Mönchengladbach/Rhein-Kreis Neuss von 657 Betrieben noch ca. 35.000 ha Fläche bewirtschaftet werden. Herr Schockemöhle verweist darauf, dass in den letzten 10 Jahren alleine im Rhein-Kreis Neuss über 3.500 ha Landwirtschaftsfläche verschwunden sei, eine Abnahme von über 11%. Ein Großteil dieser ehemals als Acker oder Grünland genutzten Böden sei durch Betriebs- und Siedlungsbau vernichtet worden. Herr Schockemöhle beschreibt den Rhein-Kreis Neuss als eine Ackerbauregion mit nur geringem Tierbestand. Der Anbau von Getreide mit 45,1 % und Zuckerrübe mit 18,4 % dominiere, der Maisanbau mit 5,2 % spiele hier nur eine untergeordnete Rolle.

 

Herr Schockemöhle informiert, dass im Jahr 2013 insgesamt 107.000 t organischer Wirtschaftsdünger tierischen Ursprungs aus den Niederlanden in den Rhein-Kreis Neuss importiert worden sei, hauptsächlich Champost (Pilzerde) und Schweinegülle. Mit dem Champost werde dem Boden nicht nur Dünger zugeführt sondern auch wichtige Humus bildende Stoffe. Die maximale Aufbringungsmenge bei organischem Wirtschaftsdünger tierischen Ursprungs liege nach Dünge-Verordnung bei 170 kg Stickstoff pro ha und Jahr. Herr Schockemöhle stellt heraus, dass im Rhein-Kreis Neuss durchschnittlich nur knappe 60 kg Stickstoff aus organischen Wirtschaftdüngern pro ha und Jahr eingesetzt werden.

 

Herr Schockemöhle verweist auf die Rechtsvorschriften mit Melde- und Mitteilungspflichten. Davon betroffen seien Betriebe, die Wirtschaftsdünger in den Verkehr brächten und auch Landwirte, die diesen Dünger einsetzten. Schließlich informiert er über Düngeplanung, über den wesentlichen Einfluss der Witterung auf die Nitratauswaschung und über Kontrollen bei den Landwirten.

 

Herr Markert, Vorsitzender Herr Boestfleisch und Herr Dorok diskutieren kurz über Düngung und die Nitratproblematik. Herr Schockemöhle informiert über 165 Beanstandungen, die es im Jahr 2013 gegeben habe. Zum allergrößten Teil handle es sich dabei um Geruchsbelästigungen. So seien die Landwirte verpflichtet, innerhalb von 4 Stunden nach Beginn der Ausbringung den organischen Dünger in den Boden einzuarbeiten.

 

(Anmerkung der Schriftführung: Herr Schockemöhle legt einen Flyer mit Informationen über die Arbeit der Kooperationen im Rhein-Kreis Neuss aus.

Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und kann auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss im Bürgerinfoportal aufgerufen werden.)