Protokoll:

Herr Neumann informiert über Nitrat im Grundwasser. Er erklärt, dass es für Nitrat im Grundwasser eine Qualitätsnorm nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gebe. Diese Qualitätsnorm liege bei 50 mg Nitrat pro Liter Grundwasser. Herr Neumann berichtet, dass er die Messstellen auch nach den Nutzungseinflüssen (Landwirtschaft, Waldnutzung, Siedlungsaktivitäten, Lage außerhalb oder innerhalb von Wasserschutzgebieten) eingeteilt habe.

Herr Neumann betont, dass in NRW eine leicht positive Entwicklung festgestellt werden könne, allerdings gebe es nach wie vor in Bereichen mit landwirtschaftlicher Nutzung viele Überschreitungen des Qualitätsnormwertes in Höhe von 50 mg. Auffällig sei vor allem, dass bei den Messstellen innerhalb oder außerhalb von Wasserschutzgebieten keine Unterschiede festgestellt werden könnten. Auch sei nicht immer nur das oberste Grundwasserstockwerk sondern auch tiefere Grundwasservorkommen betroffen, betont Herr Neumann. Dabei handle es sich um eine langfristige Problematik, da man das Nitrat aus diesen tieferen Grundwasserstockwerken kaum mehr entfernen könne.

 

Auch im Rhein-Kreis Neuss könne man den Einfluss der Landwirtschaft auf die Nitratgehalte  zweifelsfrei feststellen, und zwar vorrangig im zentralen und im nördlichen Bereich des Kreisgebietes. Einige Nachbarkommunen seien allerdings von dieser Problematik wesentlich härter betroffen. Herr Neumann erinnert an die Vorgabe aus der WRRL, wonach bis 2027 ein guter Zustand des Grundwassers erreicht werden müsse.

 

Vorsitzender Herr Boestfleisch erkundigt sich zur Schädlichkeit von Nitrat. Herr Mankowsky informiert, dass aus Nitrat krebsauslösende Nitrosamine entstehen können. Der Grenzwert in der Trinkwasserverordnung liege ebenfalls bei 50 mg pro Liter Wasser. Im Rhein-Kreis Neuss werde dieser eingehalten, in einem Wasserwerk allerdings nur durch den Einsatz einer Denitrifikationsanlage. Herr Wappenschmidt berichtet von den Erfolgen in den Wasserkooperationen. Herr Neumann bestätigt, dass es im Bereich oberhalb von 50 mg Nitrat durchaus Positives zu berichten gebe, aber ob ein Wert etwa von 120 mg auf 80 mg reduziert worden sei oder nicht, sei für die Beurteilung nach WRRL nicht relevant. Die Bewertung erfolge nur auf Basis einer Unter- oder Überschreitung des Nitratgehaltes von 50 mg pro Liter Grundwasser.

 

Herr Mankowsky stellt ebenfalls die Arbeiten in den Wasserkooperationen heraus. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen, wie z. B. Bodenbeprobungen und Düngeempfehlungen, solle der Stickstoffdünger in die Pflanzen gelangen und nicht ins Grundwasser. Herr Markert spricht sich für das Verursacherprinzip aus und plädiert für eine Stickstoffabgabe. Mit den Einnahmen könnten so u. a. auch die Strafgelder bei Nichteinhaltung der Vorgaben aus der WRRL bezahlt werden. Herr Dr. Kalthoff spricht sich für präzisere Düngungsmaßnahmen aus. Frau Hugo-Wissemann fragt nach, ob Gesetzesnovellierungen zu Nitratreduzierungen führen können. Herr Kluthausen erkundigt sich zum Einfluss von Biogasanlagen auf den Nitratgehalt im Boden. Graf von Nesselrode erinnert an den Eintrag von Stickstoff aus der Luft. Herr Wappenschmidt betont, dass durch die Finanzierung der Kooperationen für die Verbraucher keine Mehrkosten entstünden, da die Wasserwerksbetreiber diese Kosten beim Wasserentnahmeentgelt anrechnen können, das sie an das Land zu entrichten haben.

 

(Anmerkung der Schriftführung: Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und kann auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss im Bürgerinfoportal aufgerufen werden.)