Beschluss:

Der Beirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Erteilung von Befreiung für die Anlage und die Nutzung des neuen Brauchtumsplatzes in Rommerskirchen-Frixheim entsprechend dem Antrag der Gemeinde Rommerskirchen vom 30.09.2008.


Protokoll:

Auf Bitte des Vorsitzenden erläuterte Herr Baudezernent Schneider die Planung an Hand einer PowerPoint-Präsentation entsprechend der Vorlage, ergänzt um Darstellungen zur örtlichen Situation. Er wies besonders auf die Zukunftsperspektive der Gemeinde hin, die in Zusammenarbeit mit dem Erftverband eine naturnähere Gestaltung des Gillbachs bis Anstel vorsehe. Die eigentumsrechtlichen Verhältnisse, Pacht oder Kauf,  seien jedoch noch nicht geklärt.

Der heutige Schützenplatz liege mitten im Ort und müsse aufgegeben werden. Alternativstandorte habe man geprüft. Diese seien entweder nicht geeignet oder schieden aus eigentumsrechtlichen Gründen aus.

 

Auf Frage von Beiratsmitglied Arndt erläuterte Herr Schneider, dass der heutige Schützenplatz hinter der Bebauung im Dorf liege. Dort seien zukünftig Baugrundstücke vorgesehen.

 

Die Frage des Vorsitzenden nach dem Alternativstandort entsprechend der Darstellung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes beantwortete Herr Schneider damit, dass dieser Standort auf dem Schulgelände liege. Die Schulleitung spreche sich strikt dagegen aus. Die Topographie sei schlechter, die Anlage dort sei mit erheblichen Bodenbearbeitungen verbunden. Zudem favorisiere der Schützenverein den beantragten Standort, der in der Topographie nicht verändert werden müsse.

Auf die weitere Frage des Vorsitzenden nach der Verwendung mobiler Gehweg-Elemente, wie diese z. B. beim Appeltatenfest in Selikum verwendet würden, erläuterte Herr Schneider, dass dies zwar möglich aber deutlich weniger komfortabel und mit ständigem Aufwand verbunden sei. Man dürfe die geringe Größe des Vereins nicht außer Acht lassen. Der Bau eines Weges mit einer wassergebundenen Decke sei deutlich besser.

 

Beiratsmitglied Grimbach erhob Bedenken gegen den beantragten Standort insbesondere wegen der Nähe zum Gillbach. Für ihn seien die Standorte 1 bis 3 unproblematischer.

 

In der nachfolgenden Diskussion zu den Alternativen erklärte Herr Schneider, dass die Alternativen 1 bis 3 aus eigentumsrechtlichen Gründen ausscheiden würden. Es sei der Gemeinde nicht möglich, das Eigentum zu erwerben. Die Eigentümer lehnten kategorisch ab. Der Standort 6 an der Frixheimer Straße bedinge eine Sperrung und sei im Schulbetrieb problematisch. Das Schützenfest liege nicht immer in den Ferien. Die beantragte Planung sei kompakter und ziehe die Anlagen nicht so weit auseinander.

 

Beiratsmitglied Graf von Nesselrode sprach sich nach der Erläuterung von Herrn Schneider, dass die Gillbachrenaturierung in den nördlichen Bereichen perspektivisch verfolgt werde, für die Zulassung des beantragten Standorts mit dem Weg aus. Die Perspektive sei insgesamt positiv. Man dürfe auch die laufenden Kosten und den Aufwand bei mobilen Elementen nicht unberücksichtigt lassen.

 

Beiratsmitglied Bolz erklärte, dass er nur zustimmen könne, wenn der nach dem Flächennutzungsplan der Gemeinde an der Schule dargestellte Standort zwingend ausscheide. Er sehe die geplante Gillbachrenaturierung noch in weiter Ferne.

 

Auch Beiratsmitglied Grimbach sprach sich gegen die Planung aus. Grundsatz müsse die Freihaltung der Aue sein. Er sehe hier ein großes Konfliktpotential. Selbst die Nutzung des Standortes an sich bringe bereits eine Ruderalisierung der Flächen in der Aue mit sich. Die Gillbachrenaturierung sei sicht gut, wenn sie denn komme. Erhalte das für Zukunftsmusik.

 

Herr Schneider wies darauf hin, dass die Gemeinde mit dem Erftverband bereits an anderen Stellen solche Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt habe. Diese könne man als Beispiele vorweisen.

Der Standort an der Schule sei aus verschiedenen Gründen nicht unproblematisch, nicht zuletzt wegen der Geländehöhen. Der beantragte Standort hingegen sei topfeben.

 

Umweltdezernent Mankowsky wies auf einen Ortstermin mit dem Bürgermeister hin, in dem man die Standorte besichtigt und beurteilt habe. Zu jedem der Standorte habe man alle Antworten erhalten. Den Standort an der Schule halte der Bürgermeister schon wegen der Nähe der Schule zum Schützenplatz, auf dem sich auch eine bestimmte Klientel aufhalte, für problematisch. Hier habe der Bürgermeister auch auf Vorbehalte der Eltern gegen den Betrieb der Schule in der Platznähe hingewiesen. Letztlich sei nur der beantragte Standort übrig geblieben. Der minimale Eingriff in Natur und Landschaft von 4 x 30 Metern würden kompensiert. Das Zelt und die Buden stünden nur zeitweilig dort. Das darüber hinaus gehende Entwicklungskonzept zur Renaturierung der Gillbachaue könne man nur unterstützen.

 

Beiratsmitglied Dr. Thywissen erklärte, dass es für ihn eine Frage der Abwägung sei und er kein Problem mit der Zulassung des Weges habe. Wichtig sei jedoch bei den naturnah vorgesehenen Wiesenbereichen, dass diese aus Artenschutzgründen zum richtigen Zeitpunkt und nur einmal jährlich im Herbst gemäht würden.

 

Auf den Hinweis des Vorsitzenden, dass der Aufsteller des Zeltes auch mobile Matten mitliefern könne, entgegnete der anwesende Vertreter der Bruderschaft, dass dies nicht möglich sei. Außerdem stellten die notwendiger Weise in Abschnitten zu verlegenden Elemente Stolperfallen dar. Er rate davon ab.

 

Herr Schneider erklärte auf eine Frage von Beiratsmitglied Grimbach, dass man prüfen müsse, ob ein Teil der Renaturierung schon im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen für den Schützenplatz umgesetzt werden könne.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion bat Vorsitzender Lechner um Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7          Nein-Stimmen: 4          Enthaltungen: 0