Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Erteilung von Befreiung nach § 69 Abs. 1 LG NRW für die Erweiterung des Sportplatzes Straberg entsprechend dem Antrag der Stadt Dormagen.


Protokoll:

Auf Bitte des Vorsitzenden erläuterte Herr Reith die Planung der Stadt unter Verweis auf die umfangreiche Vorlage.

 

Vorsitzender Lechner schlug vor, dass sich die Stadt bemühen möge, den südlich angrenzenden Acker zu erwerben, um ihn als Kompensationsfläche zu gestalten.

Dies wurde von Beiratsmitglied Grimbach unter Hinweis auf die dort vorliegenden Böden und die daraus folgende Problematik der ackerbaulichen Bewirtschaftung, speziell bei Mais, unterstützt.

 

Herr Reith betonte, dass die Stadt dies bereits versucht habe. Er verwies auf die Vorlage. Die Stadt werde sich auch weiter darum bemühen.

 

Der Vorsitzende bat weiterhin darum, die Entwässerungsmulde nicht dem eingezäunten Sportplatz zuzuordnen, sondern den Zaun so zu ziehen, dass sie außerhalb liege und der Natur zugute kommen könne.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig