Sitzung: 25.02.2014 Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz
Vorlage: 32/3149/XV/2014
Protokoll:
Herr Graul verwies
auf die vorangegangene Ausschusssitzung, zu welcher sich der Sachstand, mit
Ausnahme zur EU-Vergaberichtlinie, nicht wesentlich verändert habe.
Die EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe sei vom Europäischen Parlament am 15. Januar 2014 formell verabschiedet worden; der Ministerrat habe der Richtlinie ebenfalls zugestimmt. Notfalldienste und Dienstleistungen des Katastrophenschutzes seien von der Vergabepflicht ausgenommen; für Ambulanzdienste (Krankentransporte) gelte dies ab bestimmten finanziellen Obergrenzen allerdings nicht.
Herr Ramakers führte ergänzend aus, dass diese Entscheidung
der europäischen Gremien keine Selbstverständlichkeit sei. Dem Engagement der
Europaabgeordneten aus Deutschland, den kommunalen Spitzenverbänden und den
Spitzenverbänden der Hilfsorganisationen sei diese für den kommunalen
Katastrophenschutz bedeutende Entscheidung zu verdanken.