Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den im Katastrophenschutz und Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für ihre ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen einen Zuschuss zum Erwerb der Fahrerlaubnis (LKW-Klasse). Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Hilfsorganisationen eine Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. beim vorzeitigen Ausscheiden aus der Organisation zu vereinbaren.

 


Protokoll:

Herr Ramakers erläuterte den Antrag der CDU- und FDP-Kreistagsfraktionen. Die Frist für die Rückzahlungsverpflichtung solle durch die Verwaltung gemeinsam mit den
Hilfsorganisationen festgelegt werden. Der Vorschlag wurde von Herrn Richter und Frau Dr. Markert-Kütemeyer unterstützt. Der Ausschuss fasste darauf hin einstimmig folgenden Beschluss.