Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Demontage der Masten 119 und 120 der Hochspannungsfreileitung Brauweiler-Reisholz nach Maßgabe der vorgelegten Planung.


Protokoll:

Herr Schmitz erläuterte kurz unter Verweis auf die Verwaltungsvorlage das Projekt. Auf eine entsprechende Frage von Beiratsmitglied Meyer-Ricks erklärte er, dass bereits die Demontage der hohen Masten unvermeidliche Eingriffe für z. B. Kranaufstellflächen und Montagebereiche mit sich brächten. Diese würden durch die Arbeiten zu Beseitigung der Fundamente nicht erheblich vergrößert. Zudem erfolge die Beseitigung des massiven Fundaments bei Mast 120 auf Forderung der Bundeswasserstraßenverwaltung.

 

Beiratsmitglied Grimbach empfahl, bei der Verfüllung inertes Material zu verwenden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltung