Beschluss:

  1. Der Rhein-Kreis Neuss setzt sein Migrantenstipendium fort und wird auch weiterhin alle Stipendiaten/eine Stipendiatin mit 300 Euro im Jahr monatlich fördern. Die Auswahl der Stipendiaten soll auch weiterhin durch eine Jury erfolgen.
     
  2. Es wurden folgende Vergabekriterien festgelegt:
    - gutes bis sehr gute Abitur
    - seit mindestens drei Jahren Schulbesuch im Rhein-Kreis Neuss
    - im Rhein-Kreis Neuss leben
    - nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren sein
    - Einwanderung ohne deutsche Staatsbürgerschaft
    - deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder anstreben.

 


Protokoll:

Herr Lonnes erläuterte kurz, dass seit der Einführung des Migrantenstipendiums durch die Kombination mit dem NRW-Stipendium die Anzahl der Stipendiaten verdoppelt werden konnte. Mittlerweile sei das Stipendiatenprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen im Deutschlandstipendium aufgegangen, welches andere Kriterien zugrunde lege und nicht mit den bisherigen Kriterien des Migrantenstipendiums kompatibel sei.

 

Nach den Vorgaben des Deutschlandstipendiums sei der Notenschnitt eines der wichtigsten Kriterien und Kommunen würden als „private Dritte“ nicht akzeptiert. Aus diesem Grund schlage die Verwaltung vor, das Stipendium an Migranten weiterhin zu vergeben, aber zu den ursprünglich geplanten Kriterien des Rhein-Kreises Neuss zurückzukehren.

 

Frau Wienands und Herr Rehse äußerten Zustimmung, die Förderung weiter zu führen, wobei Herr Rehse darauf hinwies, dass die Kriterien zur Vergabe eindeutig sein sollten. Herr Lonnes bejahte dies und gab auf Nachfrage von Frau Burdag an, dass alle Abiturienten teilnehmen könnten. Ohne weitere Aussprache fasste der Schulausschuss folgenden Beschluss: