Nachtrag: 22.05.2014

Beschlussempfehlung:

1.    Gemäß § 16 a KiBizE werden folgende Kindertageseinrichtungen als plusKITA mit 25.000,00 € jährlich über einen Förderzeitraum von 5 Jahren (01.08.2014 bis 31.07. 2019)  gefördert:

 

-       Kommunale Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt, Steinstr. 7 in Jüchen

 

-       Kommunale Kindertageseinrichtung „Sonnenhaus“  Giller Str.2 in Rommerskrichen

 

 

2.    Gemäß § 16 b KiBizE werden folgende Kindertageseinrichtungen mit Sprachförderbedarf mit 5.000,00 € jährlich über einen Förderzeitraum von 5 Kindergartenjahren (01.08.2014 bis 31.07.2019) gefördert:

 

-       in Jüchen:                >  Kath. Kindergarten, Alleestr. 3-5 in Jüchen

 

                                    >  Kath. Kindergarten St. Pantaleon in Hochneukirch

                                       Aufgrund des hohen Bedarfs wird die Einrichtung mit

                                            dem doppelten Betrag = 10.000,00 € gefördert.            

     -    in Korschenbroich:    >  Kath. Kindergarten St. Katharina in Glehn

>  Kindertageseinrichtung Pestalozzistraße in Kleinenbroich

>  Städt. Familienzentrum Schaffenbergstr. 27 b in Herrenshoff

>  Städt. Kindertageseinrichtung „Auf den Kempen“ in

    Kleinenbroich

 

Die Leistungen werden vorbehaltlich der Verabschiedung des Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetz des Landes NRW durch den Landtag und dem entsprechenden Leistungsbescheid des Landesjugendamtes bewilligt.

 


Protokoll:

Frau Klein erläuterte, dass die Landesregierung in einen Entwurf zum KiBiz-Änderungsgesetz unter anderem Fördermittel für sogenannte plusKITAs (Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit Unterstützungsbedarf) und für Sprachförderung vorgesehen habe. Dies habe unter anderem zur Folge, dass das bisherige Modell Delfin 4 abgeschafft werde und die Förderung von einer individuellen Förderung zu einer quantitativen Förderung umgestellt werde. Die Auswahl der zu fördernden Kindertagesstätten erfolge zukünftig nach bestimmten, vom Land ausgewählten, Indikatoren.

 

Zur Förderung als plusKita seien zwei Kindertagesstätten mit jeweils 25.000,00 € jährlich und zur Sprachförderung seien 6 Kindertagesstätten mit jeweils 5.000,00 € jährlich, bzw. eine Kindertagesstätte mit einem besonders hohen Sprachförderbedarf, mit dem doppelten Förderungsbetrag von 10.000,00 € vorgesehen.

 

Aufgabe des Jugendamtes sei es nun sicher zu stellen, dass durch die neuen Förderrichtlinien auch weiterhin kein Kind durchs Raster falle, vor allem wenn es eine durch das Land nicht geförderte Kindertagesstätte besuche. Bis zur Februarsitzung werde man ein entsprechendes Konzept zur Sprachförderung entwerfen und vorstellen.

 

Herr Lonnes ergänzte, dass die bisherige Förderungspraxis noch bis zum 01.08.2015 weiter laufe und es sich auch erst um einen Entwurf der Landesregierung handele und somit das besprochene noch unter dem Vorbehalt des tatsächlichen Landtagsbeschluss stünde. Herr Lonnes zeigte sich ebenfalls besorgt, dass zukünftig nur bestimmte Kindertagesstätten gefördert werden sollen, es aber trotzdem einen darüber hinausgehenden Bedarf geben kann.

 

Herr Berheide merkte zusätzlich an, dass die Förderung zunächst auf 5 Jahre festgeschrieben werden soll. Er beabsichtige aber trotzdem jährlich die jeweiligen Bedarfslagen festzustellen, so dass man im Einzelfall eine Verschiebung bzw. Umverteilung der Förderung vornehmen könne.

 

Herr Wappenschmidt gab zu bedenken, dass die Beratungszeit eigentlich zu knapp sei um in dieser Sitzung vernünftig darüber beraten und abstimmen zu können. Er erkundigte sich außerdem, ob Gelder verloren gehen, sollte der Kreisjugendhilfeausschuss nicht in dieser Sitzung entscheiden.

 

Herr Berheide antwortete, dass in diesem Fall die Gelder tatsächlich anteilig verloren gingen.

 

Herr Wappenschmidt teilte außerdem mit, dass die Landesregierung die Jugendämter bei der Sprachförderung durch die neuen Regelungen im Stich lasse.

 

Herr Kresse antwortete dazu, dass Delfin umstritten gewesen sei und die Landesregierung es deswegen eingestellt habe. Durch die neuen Förderrichtlinien stünde zukünftig sogar mehr Geld zur Sprachförderung zur Verfügung.

 

Herr Lonnes wies nochmals darauf hin, dass es die Aufgabe des Jugendamtes sei keine Lücken bei der Förderung entstehen zu lassen.

 

Auf Nachfrage von Frau Winzen antwortete Herr Berheide, dass das Geld hauptsächlich für neues Personal vorgesehen sei.

 

Da sich keine weiteren Wortmeldungen mehr erhoben, ließ der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: