Beschluss:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt gem. § 27 i. V. m. § 29 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW die Aufstellung der 11. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss Teilabschnitt I-Neuss- .

 

Gegenstand dieses Änderungsverfahrens ist die Aufnahme von Flächen (Anlage 2) im Bereich der Norfbachaue bei Neuss-Derikum in den Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss und die Festsetzung dieser Flächen als Landschaftsschutzgebiet gem. §26 Bundesnaturschutzgesetz.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig