Beschluss:

1.  Der Kreistag beschließt, § 6 Absatz 6 der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 10.12.2008 in seiner Fassung vom 23.09.2011 ersatzlos zu streichen.

2.  Die Beitragssatzung erhält die mit der Einladung vorgelegte Fassung.

3.  Die veränderte Satzung tritt zum 01.08.2014 in Kraft.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Oliver Schulz erkundigte sich, ob der Rhein-Kreis Neuss bei der Erhebung der Elternbeiträge ein Auswahlermessen habe. Die Vorlage sei nicht eindeutig.

 

Dezernent Tillmann Lonnes erklärte, dass die Verantwortung für die Erhebung von Elternbeiträgen allein beim Kreistag des Rhein-Kreises Neuss liege. Die Entscheidung habe daher der Kreistag und nicht der LVR zu treffen. Außerdem wies er darauf hin, dass die Eltern mit einem Einkommen von unter 15.000 Euro pro Jahr von den Beiträgen beifreit seien. Es werde nicht unterschieden, ob ein Kind eine Behinderung hat oder nicht.

 

Wenn es jedoch bei heilpädagogischen Kindertagesstätten bei der der Befreiung bleibt, wäre dies keine Gleichbehandlung, so Kreistagsabgeordneter Marco Becker.

 

Dezernent Tillmann Lonnes erklärte, dass es sich dabei nicht mehr um Leistungen nach SGB IIX handele.


Abstimmungsergebnis:

60 Ja-Stimmen (CDU, SPD, FDP, UWG/Die Aktive, AfD, Zentrum, LR)

3 Gegenstimmen (Die Linke/Piraten)

8 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen)