Beschlussempfehlung:

1.    Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2.    Er stimmt dem Abschluss des beigefügten Nutzungsvertrages zu.


Protokoll:

Frau Wenzel erkundigt sich nach einer Ausstiegsklausel für den Rhein-Kreis Neuss. Sie habe keinen Hinweis darauf im Nutzungsvertrag gefunden. Die Gesamtheit von Ulrich Rückriems Werk, so Herrn Lonnes’ Antwort, solle der Nachwelt erhalten bleiben. Damit sei selbstverständlich auch eine dauerhafte Verpflichtung verbunden, das Werk auszustellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu halten. § 544 BGB eröffne jedoch nach 30 Vertragsjahren ein Sonderkündigungsrecht. Sollte das Privatgrundstück, auf dem die Halle A steht, nach Ablauf des Pachtvertrages nicht in das Eigentum der Stiftung übergehen und die Halle abgerissen werden müssen, so sei die Stiftung verpflichtet, eine neue Halle zu errichten. Hierfür möchte der Kreis mit Abschluss des Nutzungsvertrages Vorsorge treffen.

Auf Frau Apel-Haefs Frage, ob diese neue Halle in Sinsteden gebaut werden müsse, falls das Kulturzentrum zu diesem Zeitpunkt geschlossen sei, antwortet Herr Lonnes, dass eine solche Verlagerung der Halle und der darin ausgestellten Werke nicht ohne die Zustimmung der Stiftung vorgenommen werden dürfe.