Beschluss:

 

  1. Der Rhein-Kreis Neuss fordert alle Verantwortlichen auf, dafür zu sorgen, dass ein möglichst verträglicher Standort für die Konverteranlage gefunden wird, wobei der Abstand zur Wohnbebauung ein prioritäres Kriterium darstellt. Dabei muss sichergestellt werden, dass auch der Standort 20 gleichberechtigt geprüft wird und nicht wegen planerischer Vorgaben unberücksichtigt bleibt.

 

 

  1. In der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses sollen planungsrechtliche Fragen zum Zielabweichungsverfahren und zur Regionalplanänderung geklärt werden.

 

 


Protokoll:

Vorsitzender Herr Markert leitet in die Thematik ein. Er schlägt vor, die Ausschusssitzung wie folgt zu strukturieren: Zunächst solle amprion über den aktuellen Sachstand informieren. Nach diesem Vortrag können dann von den Ausschussmitgliedern und von den Sprechern der anwesenden Bürgerinitiativen Verständnisfragen, z. B. technischer Art, gestellt werden. Vorsitzender Herr Markert betont, dass erst im letzten Schritt, also nach Klärung der Verständnisfragen, politische Statements abgegeben werden sollen.

 

Herr Dr. Braun von amprion informiert über das Genehmigungsverfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Die Bundesnetzagentur fungiere dabei als Genehmigungsbehörde. Herr Dr. Braun betont, dass erst im Planfeststellungsverfahren der konkrete Standort des Konverters festgelegt werde. Im Vorfeld sollen jedoch ein Vorzugsstandort und 1 bis 2 Alternativen ermittelt werden.

 

Herr Dr. Braun stellt Frau Staudt vom beauftragten Umweltgutachterbüro ERM vor. Frau Staudt informiert über den aktuellen Bearbeitungsstand. So seien durch Vergleich der Abwägungskriterien aus 19 geeigneten Standortbereichen inzwischen 6 besonders geeignete Standortbereiche heraus gefiltert worden. Frau Staudt führt aus, dass zurzeit weitere Daten und Fakten ermittelt werden, z. B. zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, zu Konzentrationszonen für Windkraftanlagen, zu Bodendenkmälern und zur Schutzwürdigkeit der Böden. Frau Staudt stellt die 6 besonders geeigneten Standortbereiche im Einzelnen vor,

 

  • Nr. 2 „Umspannwerk Osterath“
  • Nr. 3 „nördlich Kaarst“
  • Nr. 5 „westlich Bauerbahn“
  • Nr. 8 „südlich Neuss-Hoisten
  • Nr. 10 „Umspannwerk Gohr“
  • Nr. 12 „östlich Widdeshoven“

 

Sie stellt zusätzlich den Standortbereich  Nr. 20 vor („Dreiecksfläche Kaarst“), der allerdings im Regionalplan als BSAB (Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze, in diesem Falle Sand und Kies) ausgewiesen ist, was eigentlich ein „Ausschlusskriterium“ darstelle.

 

Herr Dr. Braun stellt eine zusammenfassende Tabelle mit den jeweiligen Entfernungen zur Bebauung vor. Er betont, dass zwar noch nicht alle Daten vorlägen, dass sich aber seiner persönlichen Einschätzung nach wahrscheinlich der Standortbereich Nr. 20 als der beste Standort herausstellen werde. Er verweist allerdings diesbezüglich ebenfalls auf das Ausschlusskriterium „Ausweisung im Regionalplan als BSAB“. Herr Dr. Braun informiert über die weiteren Schritte in Sachen Standortfindung.  

 

(Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)

 

Herr Dr. Kalthoff bemängelt die Deutlichkeit der farbigen Karte über die geeigneten Standorte (Anmerkung der Schriftführung: Diese Karte wird gemeinsam mit dem Vortrag von amprion und der Niederschrift im Internet veröffentlicht, sodass die Möglichkeit besteht, mit Hilfe der Zoomfunktion auch die Details zu erkennen).

 

Herr Wappenschmidt fragt, ob in einem Planfeststellungsverfahren oder nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden soll. Herr Dr. Braun antwortet: in einem Planfeststellungsverfahren. Die Auflagen zum Umweltschutz seien jedoch in beiden Verfahren identisch. Herr Graaff erkundigt sich zum Zeitablauf. Herr Dr. Braun informiert, dass das Planfeststellungsverfahren gegen Mitte/Ende 2016 begonnen werden solle und ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen werde.

 

Herr Molzberger fragt, ob amprion bereits Erfahrungen mit Konvertern in dieser Größenordnung habe. Herr Pilz von der Firma amprion antwortet, dass amprion selber nicht über solche Erfahrungen verfüge, jedoch im intensiven Kontakt mit anderen Netzbetreibern im In- und Ausland stehe, die diese Erfahrungen besitzen. Herr Molzberger erkundigt sich, ob im Falle eines Brandfalles Gefährdungen für den Verkehr, Straße und Luftraum bestünden, insbesondere was die Fläche Nr. 20 betreffe. Herr Pilz antwortet, dass ein Brandfall aufgrund der Mehrfachüberwachung im Konverter sehr unwahrscheinlich sei.

 

Frau Dr. Linn erkundigt sich ebenfalls zur  Fläche Nr. 20. Landrat Petrauschke erklärt, dass der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW fordere, dass der Vorrat an oberflächennahen Bodenschätzen wie Sand und Kies über einen Zeitraum von 25 Jahren garantiert werden müsse. Diese Vorgabe setze der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf um, indem er Flächen ausweise, wo Sand und Kies abgebaut werden könne. Landrat Petrauschke ergänzt, dass bei Herausnahme einer solchen Fläche aus einem Regionalplan u. a. das Bereitstellen einer anderen, gleich gut geeigneten Fläche notwendig sei. Landrat Petrauschke betont, dass ein Antragsteller zudem einen Anspruch auf eine positive regionalplanerische Beurteilung habe, wenn er auf einer solchen gekennzeichneten Fläche einen Antrag auf Auskiesung stelle.

 

Vorsitzender Herr Markert erkundigt sich zu den Abständen zur Wohnbebauung. Herr Dr. Braun sagt, dass rechtlich gesehen 200 m ausreichend seien. Die nächste Abstandsklasse liege bei 500 m, die in anderen Regelwerken gefordert würde. Frau Vogt-Sädler von der Stadt Neuss vermisst beim Standortbereich Nr. 5 „westlich Bauerbahn“ die Angabe, dass es sich hier um eine besonders zu schützende Fläche handle. Frau Staudt erklärt, dass dieses bekannt sei und in der Auswertung auch berücksichtigt werde.

 

Herr Thiel merkt an, dass es am Niederrhein genug Vorräte an Sand und Kies gebe. Bei einem entsprechenden politischen Willen könnte seiner Meinung nach eine Lösung herbeigeführt werden, die den Bau eines Konverters im Bereich der Fläche von Nr. 20 zulasse. Herr Thiel verweist auf eine geplante Wasserleitung, die vom Rhein an Gohr vorbei quer durch das Kreisgebiet zum geplanten Restsee im Tagebau Garzweiler 2 führen werde und damit auch potentielle Standortbereiche tangieren könne.

 

Herr Graaff fragt, ob alle 7 Standortbereiche in einem Trassenkorridor von 1 km Breite liegen. Herr Dr. Rößling von amprion verweist darauf, dass die genaue Festlegung dieses Korridors erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolge, sodass die verbleibenden Standorte dann bei der Festlegung des Trassenkorridors berücksichtigt werden können. Frau Hugo-Wissemann verweist auf einen ungeklärten Konverterbrand in einer Off-shore-Anlage auf der Nordsee. Herr Pilz antwortet, dass es sich dort um eine ganz andere Technik handle und dass ein solcher Störfall in Konvertern auf Land noch nicht passiert sei. Frau Dr. Linn fragt, welche Standortbereiche denn im Ranking auf den Plätzen 2 und 3 liegen, nachdem Herr Dr. Braun den Standortbereich Nr. 20 „Dreiecksfläche Kaarst“ ja favorisiert habe. Auf Frage von Herrn Wappenschmidt sagt Herr Dr. Rößling, dass die existierende Trasse zwischen Osterath und Rommerskirchen weiter genutzt werden solle. Deshalb werde der Korridor über diese Trasse gelegt und solle so auch eine Stichleitung zum geplanten Konverter abdecken.

 

Auf Anfrage von Frau Dr. Linn betont Landrat Petrauschke, dass die betreffende Fläche Nr. 20 seit 15 Jahren im Regionalplan, früher auch als Gebietsentwicklungsplan (GEP) bezeichnet, als Auskiesungsfläche vorgesehen sei und es sich folglich nicht um einen Neuvorschlag handle. Daher sei ein einfacher politischer Beschluss nicht ausreichend, vielmehr seien aufwendige Planungsverfahren notwendig. Hinsichtlich des von amprion anvisierten Zeitrahmens bezeichnet Landrat Petrauschke das Vorhaben, also die Herausnahme der Fläche aus dem Regionalplan, als ambitioniert.

 

Vorsitzender Herr Markert fragt, ob alle 7 Standorte weiterhin gleichberechtigt behandelt und bewertet werden. Herr Dr. Braun bejaht dies und beantwortet die Frage von Frau Dr. Linn: Es gebe zurzeit keinen Platz 2 oder 3. Frau Fayaz sagt, dass der Standort Nr. 20 in einer Flugschneise liege und fragt nach evt. Auswirkungen. Herr Pilz sieht durch eine mögliche Rauchentwicklung bei einem Brand den Flugverkehr nicht gefährdet. Außerdem möchte Frau Fayaz wissen, ob mit Gesundheitsgefahren zu rechnen sei. Herr Pilz sagt, dass bereits an der Zaungrenze sämtliche Grenzwerte eingehalten werden, sodass keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten seien.

 

Herr Ritterbach von der Bürgerinitiative Lanzerath schlägt vor, auch die Stichleitung mit in die kartographische Darstellung aufzunehmen. Herr Prof. Thiel erkundigt sich zum Kaarster Teil der Fläche Nr. 5 „westlich Bauerbahn“. Frau Staudt sagt, dass für diesen Bereich noch Daten gesammelt werden. Herr Ilse vom Forum Neuss Agenda 21 verweist auf die Vorteile des Standortes der stillgelegten Braunkohle-Blöcke in Frimmersdorf. Herr Dr. Kalthoff fragt, ob weiterhin PCB im Konverter verwendet werde. Herr Pilz antwortet, dass sämtliche neueren Trafos ohne PCB betrieben werden. Herr Welter erkundigt sich nach dem konkreten Datum, wann der Standort festgelegt werden müsse. Herr Dr. Braun sagt, dass dies bis Ende 2014 geschehen solle. Herr Mertens von der Bürgerinitiative Contra Konverter Rommerskirchen fragt, ob die betroffenen Landwirte, die einen Landverkauf ablehnen, enteignet werden können. Herr Dr. Braun bestätigt, dass Enteignungen in öffentlich-rechtlichen Verfahren immer als der letzte Schritt möglich seien.

 

Frau Köser-Voitz von der Initiative gegen den Doppelkonverter Osterath erkundigt sich zu den Abstandsmessungen zur Wohnbebauung. Frau Staudt antwortet, dass für die Abstandsmessung die Grenze der 10 ha großen Gesamtfläche gewählt worden sei. Sie ergänzt, dass der Konverter dazu im jeweiligen Standortbereich so platziert worden sei, dass ein größtmöglicher Abstand zur Wohnbebauung erzielt werde. Frau Köser-Voitz fragt, ob der Konverter in einer späteren Planungsphase doch noch näher an die Bebauung heranrücken könne. Frau Staudt antwortet, dass dies theoretisch möglich sei.

 

Herr Traut von der Bürgerinitiative Pro Erdkabel fragt, ob für die Gleichstromübertragung die gleichen Trassen wie für den Wechselstrom genutzt werden sollen. Herr Dr. Rößing antwortet, dass vorgesehen sei, Wechselstrom und Gleichstrom auf der gleichen Trasse zu führen, d. h. die vorhandenen Bestandsleitungen zu nutzen. Frau Eickler fragt, ob in der aktuellen Bearbeitungsphase der Grundwasserspiegel einen Einfluss auf die Standortbewertung habe. Herr Pilz antwortet, dass der Grundwasserspiegel erst in der 2. Phase in das Verfahren einfließen werde, natürlich auch für den Fall, das der Konverter in den Boden eingetieft werden solle.

 

Frau Fayaz fragt, ob amprion Subventionen für den Konverterbau erhalte. Herr Dr. Braun verneint dies. Herr Mertens sieht im Standortbereich Nr. 12 „östlich Widdeshoven“ Diskrepanzen in den Aussagen zum Naturschutz und zur Bodendenkmalpflege. Herr Traut fragt nach der Spannung der Gleichspannungsübertragung. Herr Pilz antwortet: 380 kV.

Herr Fischer erkundigt sich zum Zeitplan. Herr Dr. Braun sagt, das ab 2019 Gleichstrom nach Süddeutschland fließen solle. Herr Graaff möchte zusätzlich die geringsten Abstände dargestellt haben, von der Grenze des jeweiligen Standortbereichs bis hin zur Grenze der Wohnbebauung.

 

Herr Thiel freut sich, das der Abstand zur Wohnbebauung inzwischen zum wichtigsten Kriterium gereift sei. Er fragt, wie der Rhein-Kreis Neuss dazu beitragen könne, dass die Grundvoraussetzung für einen Konverterbau auf dem von amprion präferierten Standortbereich Nr. 20 geschaffen werden könne. Herr Wappenschmidt betont, dass der Rhein-Kreis Neuss den Konverterstandort nicht bestimmen könne. Er spricht sich dafür aus, dass amprion alle 7 potentiellen Standortbereiche weiter untersuchen solle, also inklusive des neu dazugekommen Standortes Nr. 20. Herr Molzberger betont, dass er dem Konverterbau aufgrund eines nicht gänzlich auszuschließenden Gefährdungspotentials für Mensch und Natur nach wie vor kritisch gegenüber stehe. Herr Dr. Kalthoff kritisiert vor allem die möglichen Enteignungen, was für die geplante Energiewende sicherlich keine Werbung darstelle.

 

Vorsitzender Herr Markert begrüßt die Vertreter nachfolgender Bürgerinitiativen (BI):

 

Herrn Prof. Thiel (BI Kaarst/Büttgen)

Herr Ritterbach (BI Lanzerath)

Frau Nicolaye (BI Grefrath/Dirkes)

Frau Jungwirth (BI Bauerbahn/Neuss)

Herr Mertens (BI Contra Konverter Rommerskirchen)

Frau Ortwein (BI Windkraft Hoisten)

Frau Köser-Voitz (Initiative gegen den Doppelkonverter Osterath)

Frau Dr. Linn (Osterather Verein für einen menschen- und umweltweltfreundlichen
                    Konverterstandort e. V.)

Herrn Ilse (Forum Neuss Agenda 21)

Herrn Traut (BI Pro Erdkabel)

 

Die Vertreter der Bürgerinitativen verweisen vorrangig auf:

 

  • die intransparente Vorgehensweise von amprion,
  • die Zerstörung von Kulturlandschaften,
  • die Zerstörung von Naherholungsgebieten,
  • den Verlust sehr fruchtbarer und wertvoller Böden,
  • die Abnahme der Attraktivität im Wohnumfeld,
  • sinkende Immobilienpreise im Umfeld des Konverters,
  • die Angst vor Gefahren für die Gesundheit,
  • eine zukünftig mögliche dezentrale Energiegewinnung (damit wäre der Konverterbau unnötig) hin.

 

 

Die Vertreter der Bürgerinitiativen fordern insbesondere einen größtmöglichen Abstand zur Wohnbebauung bzw. den Konverterbau in einem Industrie- oder Gewerbegebiet.

 

 

Herr Graaff informiert über das Zielabweichungsverfahren nach Raumordnungsgesetz bzw. Landesplanungsrecht. Danach können Fachplanungsträger, folglich auch amprion, beantragen, eine Fläche zu nutzen, obwohl diese im Regionalplan anderweitig überplant ist. Grundvoraussetzung: Es muss sich um die Fläche handeln, die eindeutig am besten geeignet ist. Herr Graaff ergänzt, dass der Rhein-Kreis Neuss und die Betroffenen samt Nachbarkommunen als Träger öffentlicher Belange dann im weiteren Verfahren beteiligt werden. Herr Dr. Rößling gibt zu bedenken, dass Kenner der Materie behaupten, dass ein Vorhabensträger solch ein Zielabweichungsverfahren nur bei Alternativlosigkeit beantragen könne. Amprion prüfe aber diese Möglichkeit des Zielabweichungsverfahrens trotz dieser Stimmen.

 

Vorsitzender Herr Markert betont, dass das planungsrechtliche Manko erheblich sei, welches auf der Fläche Nr. 20 liege, und sicherlich nicht innerhalb einiger Monate beseitigt werden könne. Er verweist zudem auf die kritische Einstellung der Kaarster Politik zur Nutzung dieser Fläche Nr. 20 als Konverterstandort. Vorsitzender Herr Markert fasst zusammen, dass weiterhin alle 7 der am meisten geeigneten Flächen intensiv untersucht und begutachtet werden sollen.

 

Herr Thiel informiert, dass der LEP Vorgaben für den Regionalplan mache, wie z. B. die 25 jährige Garantie bei den Sand- und Kiesvorräten. Der LEP selber beinhalte aber keine Flächenangaben. Herr Thiel betont, dass die Flächen erst im Regionalplan festgesetzt werden.

 

Herr Wappenschmidt formuliert eine Resolution zum gesuchten Konverterstandort. Diese baue auf der bereits im Jahre 2012 beschlossenen Resolution des Kreistags auf, in der u. a. ein Konverterbau am Rande der Wohnbebauung abgelehnt worden sei. Herr Wappenschmidt betont, dass den 6 Standorten, die zurzeit vorrangig geprüft werden, zusätzlich noch der Standort Nr. 20 „Dreiecksfläche Kaarst“ hinzugefügt werden solle. Herr Thiel spricht sich ebenfalls dafür aus, diesen Standort Nr. 20 auf Eignung als Konverterstandort durchzuprüfen.

 

Herr Dr. Kalthoff lehnt es ab, irgendwelche Standortvorschläge für den Konverter zu machen. Dies sei nicht Aufgabe des Planungs- und Umweltausschusses. Vorsitzender Herr Markert stimmt dem zu und spricht sich ebenfalls dafür aus, parteiübergreifend einen Konsens zu finden. Herr Wappenschmidt betont, dass sein Formulierungsvorschlag keinerlei Standortentscheidung beinhalte. Ein größtmöglicher Abstand zur Wohnbebauung solle wichtigstes Entscheidungskriterium sein und es müsse zudem sicher gestellt werden, dass auch der Standort Nr. 20 gleichberechtigt zu den anderen 6 Standorten geprüft werde.

 

Herr Thiel, Frau Fayaz, Vorsitzender Herr Markert, Herr Uhling und Herr Molzberger diskutieren zum Thema und über potentielle Formulierungsänderungen.

 

Herr Thiel und Herr Molzberger sehen evt. einen Vorteil darin, zunächst zu prüfen, wie und in welchem Zeitrahmen die planungsrechtlichen Hürden, die auf dem Standort 20 liegen, beseitigt werden können. Vorsitzender Herr Markert und Herr Thiel verweisen nochmals auf die verschiedenen Möglichkeiten, den „Verhinderungsgrund Landesplanungsrecht“ bei Standort Nr. 20 zu beseitigen. So könne amprion ein Zielabweichungsverfahren beantragen oder alternativ könne eine Regionalplanänderung initiiert werden. Herr Welter gibt allerdings zu bedenken, dass es im Regionalrat verschiedene Interessen und Abstimmungsprozesse gebe.

 

Nach weiteren Diskussionen unterbreitet Herr Wappenschmidt schließlich folgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Rhein-Kreis Neuss fordert alle Verantwortlichen auf, dafür zu sorgen, dass ein möglichst verträglicher Standort für die Konverteranlage gefunden wird, wobei der Abstand zur Wohnbebauung ein prioritäres Kriterium darstellt. Dabei muss sichergestellt werden, dass auch der Standort 20 gleichberechtigt geprüft wird und nicht wegen planerischer Vorgaben unberücksichtigt bleibt.“

 

Vorsitzender Herr Markert betont, dass planungsrechtliche Fragen zum Zielabweichungsverfahren und zu einer Regionalplanänderung noch geklärt werden müssen. Diesbezüglich schlägt er vor, dass dazu die verschiedenen Wege und Möglichkeiten in der nächsten PLUA-Sitzung in einem separaten TOP aufgezeigt werden und lässt darüber abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2. einstimmig