Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufgaben des Kreisjugendamtes zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Nach einer kurzen Einleitung von Frau Klein stellten die jeweiligen Produktgruppenleiter/innen des Jugendamtes Ihre Abteilungen anhand eines Power Point Vortrags vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss an den Vortrag wurde den Mitgliedern des Kreisjugendhilfeausschuss Gelegenheit gegeben Fragen zu den einzelnen Aufgabengebieten zu stellen.

 

Herr Becker erkundigte sich aus dem Bereich der Kindertagespflege über die Zahlen zur Randzeitenbetreuung und die lokalen Auswirkungen des im Kibiz verankerten Zuzahlungsverbots und wie sich diese Situation beim Kreisjugendamt darstellt.

 

Herr Berheide antwortete, dass im hiesigen Jugendamtsbezirk so gut wie keine Diskussionen darüber stattgefunden hätten, weil nur eine sehr geringe Anzahl von Tagesmüttern davon betroffen war. Das Jugendamt habe sich unabhängig davon jedoch Gedanken über das Thema gemacht und beabsichtige, eventuell eine Erhöhung der Stundensätze vorzuschlagen (derzeit 4,00 € pro Stunde), sowie eine Bezahlung nach der Qualifikation der einzelnen Tagesmütter und Tagesväter einzuführen. Einzelheiten darüber werde man voraussichtlich in der Februarsitzung vorstellen können. Zur Randzeitenbetreuung teilte Herr Berheide mit, dass man dem Sitzungsprotokoll eine Aufstellung der Betreuungszeiten beilegen werde.

 

Aus dem Bereich der Jugend- und Familienhilfe erkundigte sich Herr Becker außerdem über die Entwicklung der Fallzahlen und über das Vorhandensein von Familienhebammen.

 

Herr Klahre erläuterte, dass die Fallzahlen in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ausführlich dargestellt werden. Man nehme am KGSt Vergleichsring teil und in diesem Rahmen werde regelmäßig über die Entwicklung der Fallzahlen informiert. Familienhebammen sind bereits vor der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes installiert worden und sind bei der gemeinsamen Fachstelle mit den Städten Grevenbroich und Kaarst und der evangelischen Jugend- und Familienhilfe angesiedelt. Nach Fortbildung werden dort auch Kinderkrankenschwestern als Familienhebammen eingesetzt. Dies habe sich bewährt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bernards antwortete Herr Berheide, dass ca. die Hälfte aller Tagesmütter und Tagesväter zertifiziert seien. Ziel sei es die Zertifizierung möglichst auf alle Tagespflegepersonen auszuweiten. In Einzelfällen verzichte man jedoch auf eine Zertifizierung, wenn zum Beispiel eine Tagesmutter nur ein mit ihr verwandtes Kind betreue, oder die Betreuung nur zu kurzen Randzeiten durch die Nachbarn stattfinde.

 

Herr Wappenschmidt erkundigte sich, vor allem auch im Hinblick auf die steigende Zahl der Asylbewerber, über die Versorgungsquote bei der U3-Betreuung. Herr Berheide informierte, dass man derzeit in der Lage sei alle nachgefragten Plätze zu berücksichtigen. Da auch die Asylbewerber einen Rechtsanspruch auf einen U3-Platz haben, stelle sich dies jedoch als schwierig dar, weil diese Zahlen in der Bedarfsplanung nicht berücksichtigt werden konnten. In diesem Zusammenhang sei auch die Sprachförderung aktuell ein großes Thema.

 

Frau Klein antwortete auf Nachfrage von Herrn Becker, dass es sich bei der Betreuungsstelle nicht um eine klassische Aufgabe der Jugendhilfe handele. Die Angliederung der Betreuungsstelle beim Jugendamt sei aus organisatorischen Gründen erfolgt. Dies habe sich jedoch als Glücksfall erwiesen, da so die Vernetzung der Hilfsangebote noch umfassender sei.

 

Frau Servos erkundigte sich über die Zusammenarbeit des Jugendamtes mit anderen Kostenträgern bei Fällen von Kindern mit psychischen Erkrankungen, bzw. Beeinträchtigungen der seelischen Gesundheit. Frau Klein erläuterte, dass das Jugendamt bei solchen Fällen zunächst in Vorleistung trete, damit eventuelle Streitigkeiten über die Zuständigkeit den betroffenen Familien nicht auch noch zur Last fallen. Intern müsse dann geklärt werden, wer letztendlich zuständig sei. Aufgrund der rechtlichen Lage sei dies oft schwierig, die Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband funktioniere jedoch gut.

 

Herr Wappenschmidt bedankte sich abschließend für den ausführlichen Bericht, die Arbeit des Jugendamtes insgesamt und die gute Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss.